Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 125

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Eine wesentliche Änderung ist die schon von der Frau Finanzministerin erwähnte Än­derung des Pensionskassengesetzes, wodurch es jetzt für eine größere Anzahl von Personen möglich sein soll, diese 20 Prozent Steuer in Anspruch nehmen zu können, weil die Grenze für die Pensionen von 145 € auf 300 € monatlich beziehungsweise 4 200 € jährlich angehoben werden soll.

Das Wichtigste, wozu ich noch einige Sätze sagen möchte, ist die Änderung des Um­satzsteuergesetzes. Bis jetzt war es ja Gemeinden im Speziellen, aber auch anderen möglich, ihre Vorhaben, bei denen sie keine Vorsteuerabzugsberechtigung hatten, in Gesellschaften auszulagern, um auf diese Weise die Vorsteuer lukrieren zu können. Das wird mit diesem Gesetz abgeschafft und wäre jetzt ab 1. April zu Ende gewesen. Hier wurde einen fünfmonatige Übergangsfrist geschaffen, damit Gemeinden, die schon ein Vorhaben in der Pipeline haben, wie es so schön heißt, dieses Vorhaben noch durchführen können.

Wobei ich sagen muss: Schade, dass es nachher nicht mehr möglich ist! Wenn näm­lich eine Gemeinde einen Kanal baut, Kläranlagen baut, Müllabfuhr und Wasserversor­gung betreibt, dann ist sie da überall vorsteuerberechtigt, wenn sie hingegen Schulen saniert, Kindergärten baut, Kindereinrichtungen instand hält, also hier Investitionen tä­tigt, nicht. Ich weiß schon, hier geht es um Hoheitsverwaltung versus Wirtschaftsbe­trieb, aber da sollte man einmal eine Änderung überlegen, um den Gemeinden die In­vestitionen zu erleichtern. Das wäre wichtig, auch für die kleine Wirtschaft, für die Klein- und Mittelbetriebe in unseren Regionen, da die Gemeinden ja durchaus einer sehr, sehr schwierigen finanziellen Zukunft entgegengehen.

Und da möchte ich auf einen Punkt noch hinweisen, der auch in diesem Stabilitätsge­setz drinnen ist, nämlich dass mit 1. Jänner 2014 die Feststellung der neuen Einheits­werte im landwirtschaftlichen Bereich festgelegt wird. Endlich ist es so weit! Das ist über Jahrzehnte verschlafen worden, und ich denke, dass eine geringfügige, aber doch Anhebung der Grundsteuer den Gemeinden sehr, sehr zugute kommen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

13.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert. Ob seines Umfanges ist er gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung auch schon im Begriff, an die Abgeordneten verteilt zu werden. Der Antrag steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jan Krainer, Jakob Auer

zum Bericht des Budgetausschusses (1707 der Beilagen) betreffend die Regierungs­vorlage (1680 der Beilagen) eines 1. Stabilitätsgesetzes 2012

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Budgetausschusses (1707 der Beilagen) über die Regierungsvor­lage (1680 der Beilagen) eines 1. Stabilitätsgesetzes 2012 angeschlossene Gesetzent­wurf wird wie folgt geändert:

1. Art. 1 (Änderung des Publizistikförderungsgesetzes 1984) wird wie folgt geändert:

a) Die bestehende Novellierungsanordnung erhält die Ziffernbezeichnung „2“

b) Vor der Z 2 wird folgende Z 1 eingefügt“

 


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