Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 23

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Gestern habe ich ein Gesetz über die Gestaltung von Schönheitsoperationen in Begutachtung gegeben. Auch in dieser Hinsicht werde ich den Nationalrat bitten, die Qualität der Versorgung in Österreich zu verbessern.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Grünewald.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Um bloße Kostenverschiebungen zu vermeiden, bedarf es zumindest eines gemeinsamen Finanzierungstopfes, der den niedergelassenen stationären Bereich umfasst. Und zweitens fällt auf, dass die Kassen trotz hoher Finanzierungsleistung kaum einen Gestaltungsbereich im stationären Sektor, also bei den Spitälern haben.

Wie wollen Sie beides angehen? Und was sind Ihre Pläne, auch die Kassen dies­bezüglich zu stärken und den Hauptverband?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, das ist genau die Gesundheitsreform. Es geht darum, Zusammenarbeitsformen zu finden. Es geht darum, Planung, Steuerung und Finanzierung in den Ländern in eine gemeinsame Verantwortung zu legen. Ich möchte keine Töpfe, die dann nicht finanziert werden. Wir brauchen gemeinsame Planung, Steuerung und Verantwortung und Konsequenzen, wenn man das nicht tut. Das ist genau die Auseinandersetzung im Rahmen der Gesund­heitsreform.

Die Bundesländer sind auch bereit, hier mitzugehen, und sie sind auch bereit, die Krankenversicherungsträger in die Spitalsplanung miteinzubeziehen, aber auch umgekehrt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 4. Anfrage, 141/M, des Herrn Abgeordneten Dr. Grünewald. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Ihr Ministerium verfügt nicht über die notwendigen Kompetenzen, um sich wirklich im Gesundheitsbereich, und zwar flächen­deckend und spartengemäß, durchzusetzen. Halten Sie die 15a-Verträge wirklich für so positiv, oder sollte hier nicht mehr Bundeskompetenz angestrebt werden?

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 141/M, hat folgenden Wortlaut:

„Vertreten Sie die Auffassung, dass Sie als Gesundheitsminister über ausreichend verfas­sungsrechtliche Kompetenzen verfügen, um die dringend notwendige Gesund­heitsreform gegenüber den Bundesländern umzusetzen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Dies ist eine aus meiner Sicht sehr wichtige Frage, nämlich wie man mit der Verfassungslage in Österreich umgeht. Ich habe sehr, sehr klar gesagt, wir brauchen im Gesundheitswesen in Öster­reich eine einheitliche Regelung, und ich stelle mir ein einheitliches Spitalsgesetz für ganz Österreich vor.

Als Bundesminister habe ich die österreichische Verfassung so zur Kenntnis zu nehmen, wie sie ist. Und da gibt es mehrere Instrumente. Ein Instrument ist eine Artikel-15a-Vereinbarung, und ich habe dieses Instrument zu nutzen. Ich habe auch meinen Beamtinnen und Beamten den Auftrag gegeben, einen Vorschlag zu erar­beiten, wie wir erstens die Verfassungslage verbessern können, damit es eine österreichweite Steuerung und Planung auch geben kann. Zweitens habe ich auch den Auftrag erteilt, einen Vorschlag für ein einheitliches Spitalsgesetz auch in die Diskus-


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