muss der erfolgreiche Abschluss der ersten beiden Schulstufen der Neuen Mittelschule jedenfalls zum Übertritt in eine Allgemeinbildende höhere Schule berechtigen.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde betreffend Beschränkung der Gruppengröße im Werkunterricht
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP1, Bericht des Unterrichtsausschusses 1683 d.B.:Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Privatschulgesetz und das Religionsunterrichtsgesetz geändert werden (1631 d.B.)
Begründung
Die Zusammenlegung der beiden Unterrichtsfächer Technisches und Textiles Werken ist als genderpädagogisch sinnvolle Initiative zu begrüßen. So können alle SchülerInnen beide handwerklich-technischen Bereiche im Unterricht erfahren. Im Werkunterricht haben die SchülerInnen die Möglichkeit den Umgang mit Werkzeug und Maschinen zu erlernen. Es bedarf der intensiven Zuwendung der LehrerInnen zu den SchülerInnen um einen sicheren Umgang mit den Werkzeugen und Maschinen zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen die Inhalte der beiden Unterrichtsgegenstände in kürzerer Zeit erarbeitet werden, was allein schon auf Grund der räumlichen und technischen Kapazitäten nur in kleinen Gruppen gelingen kann. Damit der Unterricht auch in Zukunft für die SchülerInnen erfolgreich und sicher abgehalten werden kann, muss die Gruppengröße auf maximal 15 SchülerInnen beschränkt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, die Teilungszahlenverordnung dahingehend zu ändern, dass die Gruppengröße im Pflichtfach „Technisches und textiles Werken“ auf 15 SchülerInnen begrenzt wird.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Ursula Haubner, Freundinnen und Freunde betreffend Ernährung und Haushalt in der AHS
eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 1: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das
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