Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 82

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lieren? Wenn sie irgendwann einmal aufmucken und sagen: Uns gefällt das eigentlich nicht! – und ich weiß, wovon ich spreche –, dann kann es schon sein, dass sie ihre letzte Sitzung erlebt haben.

Ich glaube nicht, dass das die Form ist, in der wir Modern Public Governance betreiben können. Ich würde Sie bitten, diese Worte nicht in den Mund zu nehmen, wenn Sie die Mindestanforderung der Transparenz nicht erfüllen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ablinger. – Bitte.

 


12.40.59

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Vielleicht zur Klarstellung: Wir beschließen fast einstimmig die Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes. Man kann, glaube ich, leicht erklären, warum einige der Oppositionsparteien zustimmen. Es geht um einige Anpassungen und rechtliche Klarstellungen, die bei dieser Novelle umgesetzt werden.

Eine Klarstellung – um sie zu erwähnen – betrifft das Dirimierungsrecht des künstle­rischen Geschäftsführers. Besteht nämlich in den Angelegenheiten der Geschäfts­führung der Bühnengesellschaften, die vom kaufmännischen und vom künstlerischen Geschäftsführer zu besorgen sind, keine Einigung, dann ist die Auffassung des künstlerischen Geschäftsführers die entscheidende. Diese Entscheidungen sollen dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht werden. Damit soll ein Missverständnis aus der Welt geschaffen werden.

Ein anderer Punkt ist die Novelle zu den Publikumsforen, die sich eben in der Praxis – das hat Herr Dr. Springer im Ausschuss auch noch einmal dargestellt – nicht bewährt haben. Deswegen sollen sie als Publikumsgespräche neu geregelt werden. Insofern freue ich mich, dass wir die Zustimmung von zwei Oppositionsparteien dazu bekom­men.

Insgesamt hat sich in der Evaluierung herausgestellt – und Bundestheater-Holding-Geschäftsführer Dr. Springer hat es auch dargestellt –, dass ein Optimierungspotenzial von 7 bis 10 Prozent da ist. Er sieht mögliche Einsparungen in der Höhe von 13 Mil­lionen €. Ich halte es für einen gangbaren Weg, sich hinzustellen und zu fragen, wo Geld gespart werden kann, zu kontrollieren und das Geld eventuell besser einzu­setzen. Das ist nämlich der bessere Weg im Vergleich zu dem, was gerade im Nachbarland, in Deutschland, beginnt. Dort wird eine Schließungsdebatte eröffnet.

Ich beziehe mich auf das jüngst erschienene Buch „Der Kulturinfarkt“, in dem die Autoren die Schließung der Hälfte der Theater und Museen fordern, unter dem Motto: Hat alles nichts gebracht, sperren wir alles zu. Das ist jedenfalls ein Weg, der einen „Kulturinfarkt“ auslösen würde, aber nicht der gangbare Weg ist. Deswegen halte ich es für wesentlich, zu evaluieren, kritisch zu prüfen und sorgfältig mit öffentlichen Geldern umzugehen. Dann sollten wir schauen, wie wir eben mehr Qualität, mehr Kunst und mehr Kultur bringen können. Das ist das Entscheidende. Das unterscheidet uns von dieser Debatte, die die Autoren des „Kulturinfarkts“ eröffnet haben.

Ein Letztes noch: Frau Ministerin, ich möchte gerne noch einmal zu dem Thema, das ich auch in der Diskussion mit Dr. Springer eingebracht habe, etwas anregen. Es gibt eine Auflistung zu den Berichten was die Auslastungen und die Anzahl der Vorstel­lungen betrifft. Ich würde anregen, dass wir eine zusätzliche Kategorie einführen, die zum Beispiel die Anzahl der Regisseurinnen, Autorinnen und Urheberinnen betrifft und wie viele Frauen auf welchen Spielstätten zum Inszenieren oder Aufführen eingeladen werden. Ich habe die berechtigte Vermutung, dass der kulturpolitische Auftrag der


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