Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 166

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immer mehr Anliegen an den Ausschuss. Und deshalb ist dieser Ausschuss und ist der direkte Kontakt zu den Bürgern so notwendig.

Ein Beispiel: die Bürgerinitiative zur Änderung des Pensionskassengesetzes. Sie wis­sen ja, die Betreiber machen darauf aufmerksam, dass die Bezieher von Betriebs­pensionen in den letzten Jahren enorme Verluste hinnehmen mussten, nämlich bis zu 40 und 45 Prozent. Nun gibt es eine Regelung, die im Rahmen des Sparpakets, des Reformpakets gestern beschlossen wurde: das Vorwegsteuermodell, eine Vorweg­besteuerung. Man wird sehen, wie dieses Angebot, dieses Modell angenommen wird.

Zum Thema Frauenpensionsalter. – Auch diesbezüglich gibt es eine Petition. Die Betreiber wenden sich gegen eine frühere Angleichung des Frauenpensionsalters. Es gibt auch andere Stimmen, zum Beispiel wir, die wir uns eine raschere Angleichung wünschen. Aber es macht Sinn, hier eine sachliche Diskussion zu führen, ohne Emotionen, und hier Stellungnahmen einzuholen – das hat auch der Ausschuss beschlossen –, Stellungnahmen vom Sozialministerium, vom Frauenministerium, vom Finanzministerium.

Ich bin überzeugt davon, dass wir auf diesem Wege zu guten Ergebnissen kommen, und ich möchte mich bei allen Kollegen in diesem Ausschuss bedanken. Ich jedenfalls habe den Eindruck, hier hört jeder dem anderen zu, hier sind wir auf gutem Wege. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


17.09.46

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die große Anzahl an Bürgerinitiativen und Petitionen, die in den letzten Wochen und Monaten wieder an uns übermittelt worden sind, zeigt ja den Wunsch der Bevölkerung, der Menschen in diesem Lande, bei Entscheidungen mit eingebunden zu sein. Und wenn sie nicht eingebunden werden, scheuen sie auch nicht den Weg – und das begrüße ich – über das Parlament, über unseren Ausschuss, hier ihre Anliegen vorzubringen.

Die Diskussion über die Wertigkeit einer Kenntnisnahme oder Zuweisung führen wir ja bei jeder sich bietenden Debatte. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass auch eine Kenntnisnahme nicht ein Abschieben, ein Auf-die-Seite-Legen ist, sondern dass wir sehr wohl im Vorfeld bei der Einholung von Stellungnahmen immer rege Diskussionen und Dialoge führen. Und viele Anliegen haben sich inzwischen ja auch erledigt.

Ich möchte kurz auf die Petition 121 zu sprechen kommen. Im Herbst des Vorjahres war ja eine starke Rücknahme der Zugverbindung zwischen Graz und Salzburg ge­plant, und die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Bundesländer haben hier natür­lich entsprechende Kritik vorgebracht. Die Abgeordneten Maier, Spindelberger mit der Petition 121, aber auch die regionalen Aktivitäten unserer Abgeordneten Elisabeth Hakel haben letztendlich zu einem Kompromiss für die Fahrplanperiode 2011/2012 geführt.

In der Stellungnahme des BMVIT wurde darauf hingewiesen, dass vonseiten des Bun­des ja nur ein Grundangebot an Schienenverkehr bei den ÖBB bestellt wird. Darüber hinausgehende Zugleistungen müssen vonseiten der Länder bestellt und auch bezahlt werden.

Die Gespräche haben sich positiv entwickelt. Sowohl das Land Steiermark als auch das Land Salzburg haben zusätzliche finanzielle Mittel eingestellt und auch zusätzliche Bestellungen durchgeführt. Ich glaube, das ist ein Zeichen dafür, dass man mit Ge-


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