Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 64

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und Gendarmerie, damals ein großer Schritt, ein viel diskutierter und kritisierter Schritt, aber heute wissen wir, dass dieser Schritt wichtig und richtig war.

Das Bundesministerium für Inneres hat sich einer Strategie „INNEN.SICHER“ ver­schrieben, eine Strategie, die von vielen Expertinnen und Experten ausgearbeitet worden ist, wo ein ganz wichtiges und zentrales Herzstück diese Behördenreform ist, die heute im Fokus steht. Die Umsetzung dieser Behördenreform jetzt, zu diesem Zeitpunkt, ist wichtig und richtig, weil sich eben viele Rahmenbedingungen rund um die Polizei verändern. Ich denke etwa an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das derzeit in Begutachtung ist, ich denke an die Landesverwaltungsgerichte und Bun­desverwaltungsgerichte, die ganz neu geschaffen werden, die es mit 1. Jänner 2014 geben soll, und ich denke hier vor allem auch an die Umsetzung der Haushalts­rechtsreform, die mit 1. Jänner 2013 schlagend wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade mit dieser Reform kommt es auch zu einer Verschmelzung von Behörde und Wachkörper – eine Struktur, von der wir wissen, dass sie funktioniert, weil wir das aus den Erfahrungen von Wien wissen, wo jetzt dieses Modell ausgerollt wird auf ganz Österreich, wo in Zukunft diese Landespolizeidirektionen jeweils von einem Landespolizeidirektor und seinen beiden Stellvertretern geleitet werden sollen.

Aber selbstverständlich ist uns die Kontrolle wichtig, und diese Kontrolle wurde vor allem auch im Innenausschuss gestern angesprochen. Diese Kontrolle wird es nicht nur intern geben, sondern diese Kontrolle wird es auch extern geben – intern durch eine Controlling-Abteilung, durch die interne Revision, und selbstverständlich auch extern, und zwar durch die Bundesverwaltungsgerichtshöfe und Landesverwaltungs­gerichtshöfe, selbstverständlich durch die Staatsanwaltschaft im kriminalpolizeilichen Bereich und durch die Ämter der Landesregierung im verkehrspolizeilichen Bereich.

Ein Grundsatz, der heute noch nicht angesprochen worden ist, der mir persönlich aber sehr wichtig ist, ein Grundsatz, dem wir uns hier verschrieben haben, lautet: Jede Aufgabe soll in eine Hand kommen. Was heißt das?

Das heißt, dass bisher zum Beispiel der kriminalpolizeiliche Bereich in verschiedenen Händen gelegen ist, dass wir in der Sicherheitsdirektion, bei den Bundespolizei­direktionen und bei den Landespolizeikommanden eine kriminalpolizeiliche Abteilung hatten. In Zukunft wird es nur mehr eine kriminalpolizeiliche Abteilung im Rahmen der Landespolizeidirektion geben. Das heißt, es wird auch für unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leichter, weil sie in Zukunft nur mehr einen Ansprechpartner haben.

Genauso im Personalbereich: Bisher gab es in der Sicherheitsdirektion, in den Bundes­polizeidirektionen und im Landespolizeikommando eine Personalabteilung, in Zukunft wird es nur mehr eine Personalabteilung geben, wo der gesamte Bereich des Know-hows, des Wissens gebündelt wird, wo fachlich und sachlich bestens gearbeitet werden kann und wo es nur mehr einen Ansprechpartner geben wird.

Wie sind die künftigen Landespolizeidirektionen strukturiert?  Ja, sie sind sehr flach strukturiert, es wird in Zukunft nur zwei Ebenen geben, das heißt die Ebene der Geschäftsführung, die Führungsebene, und die Ebene der Abteilung. Das heißt: schlank, rasch und effizient.

Ganz wichtig ist mir vor allem auch der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern, und da wurde sowohl von Otto Pendl als auch von Günter Kößl angesprochen, dass durch diese Reform natürlich die Bürgerinnen und Bürger einen Mehrwert haben, dass es mehr Personal auf der Straße geben wird und dass es vor allem auch sogenannte Bürgerservicestellen geben wird, Bürgerservicestellen in unseren Landespolizei­direk­tionen und in den Polizeikommissariaten. Unsere Bürgerinnen und Bürger kennen


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