Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 68

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erfüllt, verdient unseren Respekt. (Abg. Ing. Westenthaler: Er hat Falschpropaganda vermittelt!) Daher: Kollege Epp ist ein Ehrenmann! Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwischenrufe der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Kößl.)

11.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


11.25.10

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Passgesetz wurde gestern beim Innenausschuss von der Tagesordnung genommen. Hier wird weiter diskutiert, und das ist gut so.

Was wir hier jetzt diskutieren, ist die Behördenreform, die vom Großteil der Abgeord­neten auch gestern im Ausschuss begrüßt wurde und aus unterschiedlichen Gründen belobigt wird.

Ich möchte einen anderen Aspekt, der noch nicht so zur Sprache gekommen ist, besonders beleuchten bei diesem Gesetz, nämlich den Beginn der Verwirklichung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die jahrzehntelang immer wieder gefordert und dann nie durchgebracht wurde, und ein erster Schritt wird hier heute geleistet. Wenn in Folge dann – noch nicht heute, aber es ist ein erster Schritt – Anfang Mai, am 4. oder am 2. Mai, ich weiß es jetzt nicht genau, im Verfassungsausschuss die weiteren Schritte gesetzt werden, nämlich dass wir zu Landesverwaltungsgerichten kommen, dass es zu einem Bundesverwaltungsgericht kommt, dass es Finanzverwaltungsgerichte gibt, dass es ein Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geben wird, dann kommen wir einem verbesserten Menschenrecht, einem verbesserten Grundrechtsschutz und auch mehr dem entgegen, was unser rechtsstaatliches Prinzip in der Bundesverfassung besagt.

Wir haben immer wieder bei den verschiedenen Gesetzen viel diskutiert, wenn es um Fremdengesetze gegangen ist, ob es nicht Möglichkeiten der Vereinfachung gibt. Da sind 114 Behörden am Werk, da ist undurchsichtig, wer gerade wo zuständig ist, und da sollte auch einiges geändert werden, damit im Bundesgebiet auch einheitlich Recht gesprochen wird. Wenn dann im Anschluss an diese Verwaltungsreform auch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geschaffen wird, als nächste Instanz dann das Bundesverwaltungsgericht und dann der Verwaltungsgerichtshof des öffentlichen Rechts als dritte Instanz, dann ist das ein wichtiger und richtiger Schritt für die Rechts­sicherheit auch in diesem höchst sensiblen Bereich. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das kommt auch dem Antrag sehr nahe, den wir im Herbst gestellt haben, als wir darüber gesprochen haben, dass wir das Fremdenrecht evaluiert haben wollen.

Also alles in allem wird durch diese Behördenreform ein wichtiger Schritt gesetzt: einmal in Bezug auf Verschlankung des Polizeiapparates, auf Effizienz des Polizei­apparates, auch die Durchlässigkeit der Karrieremöglichkeiten der MitarbeiterInnen in der Polizei, der Polizisten und Polizistinnen wird damit erhöht. – Das ist das eine.

Auf der anderen Seite ist damit dem Genüge getan, was wir als wichtigen Bereich des Grundrechtsschutzes, der Menschenrechtskonformität ansehen, nämlich dass Verfahren dann kürzer werden. Das nützt den Rechtssuchenden, Kollege Hörl (Abg. Hörl: Super!), und es nützt auch der Wirtschaft, weil kurze Verfahren immer weniger Kosten verursachen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Hörl.)

In diesem Sinne gratuliere ich uns allen, dass wir hier dieses Gesetz heute be­schließen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.28

 


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