Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 69

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


11.28.59

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Kollege Peter Pilz hat schon begründet, warum wir das Gesetz ablehnen. Ja, es ist tatsächlich zu befürchten, dass die Einsparungen geringer sein werden als die parteibuchwirtschaftlichen Gewinne, die die ÖVP aus der Reform ziehen will.

Aber: Mir geht es auch noch um etwas anderes, was wir im Ausschuss diskutiert haben. Wir haben nicht nur diese Parteibuchwirtschaftsbedenken, die berechtigt sind, es gibt auch handfeste verfassungsrechtliche Bedenken. Ich möchte darauf eingehen, weil das keine Kleinigkeit ist. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

In 14 Städten waren bisher erstinstanzlich Bundespolizeidirektionen zuständig. Durch die Reform werden das zukünftig Landespolizeidirektionen. Bei den Berufungs­behör­den tritt folgende Situation ein: Durch die Behördenzusammenlegung werden auch Landespolizeidirektionen zuständig, das heißt, es gibt erstinstanzlich eine Entschei­dung durch eine Landespolizeidirektion, es wird berufen, und es entscheidet in zweiter Instanz über die Berufung wieder die Landespolizeidirektion.

Dass das verfassungsrechtlich problematisch ist, liegt auf der Hand. Ich habe das im Ausschuss thematisiert. Frau Innenministerin, ich war fast ein bisschen beruhigt, wie Sie mir gesagt haben – wenn wir es positiv formulieren –: Uns ist das auch schon aufgefallen. Ihre Antwort, wie Sie versucht haben, zu erklären, warum Sie das trotzdem für zulässig halten, war wenig befriedigend, weil Sie kein einziges inhaltliches Argument gebracht haben.

Sie haben zum einen gesagt: Wir haben allerlei Stellen und Institutionen gefragt, und die haben gesagt, das ist okay. – Das glaube ich Ihnen, aber Sie sollten uns auch begründen, warum es okay ist.

Und dann haben Sie auf das Beispiel Wien verwiesen – das kann man ja noch als halbes inhaltliches Argument durchgehen lassen. Sie haben gesagt, in Wien habe es ja immer schon eine ähnliche Situation gegeben. Das ist schon richtig, dort war die Bundespolizeidirektion zuständig, und die war gleichzeitig Sicherheitsdirektion; einmal war das die erste Instanz, und einmal war das die zweite Instanz.

Wichtig ist auch: Der Verfassungsgerichtshof hat sich damit beschäftigt und hat gesagt, in dieser Sonderkonstellation sei das deswegen zulässig, weil es sich zwar um eine organisationsrechtliche Zusammenlegung handle, aber funktionell um zwei Behör­den. – Das ist der Unterschied zur jetzt neu entstehenden Rechtslage, denn durch die Änderung der Verfassung heben Sie genau diese funktionelle Trennung auf, und damit wird es verfassungsrechtlich bedenklich.

Außerhalb von Wien haben Sie überhaupt keine verfassungsrechtliche Absicherung für diese Situation, und daher haben wir massive Bedenken und glauben, dass – neben allen sehr berechtigten Bedenken, dass am Ende Parteibuchwirtschaft vor allem der ÖVP Gewinne bringen wird – dieses Gesetz auch in Teilen verfassungswidrig ist. Deswegen werden wir es ablehnen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


11.32.01

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist unser Auftrag und unsere Pflicht, dass wir Sicherheitsstrukturen laufend an die Anforderungen und Herausforderungen,


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