Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 76

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Zu Recht werden immer wieder Reformen in der Verwaltung gefordert. Im Sicher­heitsbereich ist schon vieles geschehen, heute mehrfach angesprochen, wenn ich an die Wachkörperreform denke, wenn ich an die Eingliederung der Zollwache denke oder wenn ich an das jetzt zu schaffende Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl für ganz Österreich denke.

Mit diesem Reformgesetz, sehr geehrte Damen und Herren, wird ein weiterer für mich wichtiger Schritt in Richtung Abbau von Doppelgleisigkeiten und Verschlankung der Kommandostrukturen gesetzt. Statt 31 Behörden wird es, wie bereits gesagt, künftig nur mehr neun Landespolizeidirektionen geben. Das wird mittel- und langfristig zu erheblichen Synergieeffekten führen, die sich auch finanziell entsprechend auswirken werden.

Die Sicherheit ist für die ÖVP ein wichtiges Anliegen. Aufgrund all der bereits ge­nannten Reformen, Strukturreformen verfügen wir über moderne Sicherheitsbehörden zum Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger.

Aber Reformen bedeuten auch immer, dass Mitarbeiter davon betroffen sind. Daher mein besonderer Dank auch an all jene, die diese Reform mittragen und mitgestalten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Beschlussfassung dieses Gesetzentwurfes ist ein weiterer Schritt der Verwaltungsreform gesetzt. Ich wünsche mir, dass dieser Schritt in wenigen Wochen auch mit der Schaffung der Landesverwaltungsgerichtshöfe seine Fortsetzung findet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


11.56.11

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Präsident! Geschätzte Innen­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist wirklich ein erfreulicher Plenums­tag, denn wir werden heute, wie bereits mehrfach angesprochen, durch die gegen­ständliche Polizeireform einen historischen Meilenstein setzen.

Die beiden heute zur Beschlussfassung anstehenden Regierungsvorlagen setzen wichtige Schritte in Richtung einer zeitgemäßen, effizienten Neustrukturierung unserer Sicherheitsbehörden. Einige Abgeordnete haben die Etappen beginnend im Herbst 2011 bis zur heutigen Beschlussfassung bereits beschrieben. Die Neuorgani­sation der Sicherheitsbehörden erfolgt so, dass es in Zukunft statt 31 Behörden – acht Sicherheitsdirektionen, neun Landespolizeikommanden und 14 Bundespolizeidirektio­nen – neun Landespolizeidirektionen geben wird. Aus 31 werden neun Sicherheits­behörden, wodurch ein schlanker, effizienter und vor allem sparsamer Behörden­apparat gebildet wird.

Besonders erfreulich war die Diskussion im Ausschuss, wobei alle Parteien das Projekt grundsätzlich befürwortet haben. Wir nehmen die Kritik der Grünen ernst, aber ich möchte betonen, dass es, was die Struktur betrifft, in Wien diese Doppelfunktion bereits gibt. Die Etablierung der Landesverwaltungsgerichtshöfe mit 2014 stellt einen weiteren Schritt zur Verwaltungsreform dar.

Die eigentliche Dimension der heutigen Beschlussfassung wird aber ohnehin erst in den kommenden Jahren vollständig sichtbar.

Was den Vorwurf der Kollegen Westenthaler und Hagen vom BZÖ betrifft, hat Kollege Fazekas bereits einiges dazu klargestellt. Wir stehen zum damaligen Beschluss. Es war, wie ich meine, sehr wichtig, aufzuzeigen, dass es noch einiger Reformen bedarf, um meine Zustimmung zu bekommen. Wir haben hier Nachjustierungen durchgeführt. Ich möchte nur an „team04“ erinnern. Das ist ja genau jener Bereich, der in großer


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