Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 88

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bessere Mechanismen, denn es geht nicht nur um die Sicherheit der Fahrgäste, son­dern auch um die Sicherheit des Personals.

Es hat da auch sozusagen die Verlagerung des Arbeitsinspektorats Ihrerseits nach außen, in das Nachbarressort, in das Sozialressort, unsere Zustimmung nicht gefun­den.

Die EU-Ebene bewirkt einige Verbesserungen nationaler Art. Wir haben in Zukunft Zwischenberichte – genau das haben wir Grüne bei der Unfalluntersuchung immer wieder gefordert. Wir haben eine bessere Dokumentation und auch einen besseren Daten­schutz, nicht zuletzt auch dank der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes. Und wir haben den Kompromiss mit der Justiz, was die Heranziehung von Unfall­untersuchungen als Beweismittel betrifft. Diesbezüglich ist die Ausschussfeststellung auch sehr, sehr wesentlich und gerade noch tragbar.

Wir können jetzt im Einvernehmen – ich habe soeben noch einen entsprechenden Antrag unterschrieben –, im Konsens auch noch ein Manko ausbessern, das nach Ihrem Entwurf leider zu verzeichnen war, nämlich dass die technischen Unterwegs­kontrollen der Lkw berichtsmäßig praktisch unter den Tisch gefallen wären. Dieses Manko wurde beseitigt: Auch die technischen Unterwegskontrollen der Lkw werden jetzt auf unser Drängen hin wieder in Extra-Berichten dem Nationalrat und auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, denn – und das ist ja das Problem schlechthin – bei den technisch mangelhaft ausgerüsteten Lkw, wo das Gefahrenpotenzial insbe­sondere in Kombination mit übermüdeten Fahrern, Lenkern besonders groß ist – das sind öfters eigentlich rollende Bomben auf den Autobahnen, Schnellstraßen und auch Gemeindestraßen Österreichs –, haben wir ohnehin ein Berichtsdefizit.

Ich könnte Ihnen jetzt Ihre eigenen Anfragebeantwortungen präsentieren: Es gibt – und das ist unglaublich – keine für Parlamentarier zugängliche genaue Auflistung, wer wann welche Lkw mit welchem Ergebnis kontrolliert hat. Das ist teilweise Ländersache, das ist teilweise Innenressortsache und das ist in manchen Bereichen, bei den mobilen Untersuchungseinrichtungen, Bundessache.

Ich habe mich wirklich bemüht, da durch mehrere Anfragen Licht ins Dunkel zu bringen, aber das ist nicht möglich. Deshalb erachte ich diesen Extra-Bericht, auch wenn er sich nur auf technische Unterwegskontrollen konzentriert, als wirklich unab­ding­bar.

Dank Ihrer Kooperation, dank dieses gemeinsamen Antrages stimmen wir auch Ihrer Gesetzesvorlage zu und hoffen, Frau Ministerin, dass Sie der Unfallverhütungspolitik, die im sogenannten Verkehrssicherheitsbericht für zehn Jahre vorgezeichnet ist, noch mehr Augenmerk schenken, da das eigentliche Problem der Verkehrssicherheit ja im Geschwindigkeitsbereich liegt. Da haben Sie zwar die Strafen verschärft, aber wir brauchen eine Reform des sogenannten Punkteführerscheins, bei uns heißt es Vormerksystem. Das sollten wir uns zunächst wieder vornehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.34


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Bures. – Bitte.

 


12.34.12

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn Sie heute eine Novelle des Unfalluntersuchungsgesetzes beschließen, dann steht das in einem engen Zusammenhang mit meiner Schwerpunktsetzung. Sie wissen, seit ich Verkehrs­minis-


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