Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 188

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Ich würde sehr bitten, hier Herz und Vernunft einmal kurzzuschließen und den Uni­versitäten die Garantie zu geben, dass sie diese lächerliche Summe – verglichen zum Gesamtbudget – auftreiben können. Engl sagt glaubwürdig, er kann das nicht. (Beifall bei den Grünen.)

18.14


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Töchterle. – Bitte.

 


18.14.42

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ganz kurz zu dem letzten Akt, weil es sehr aktuell ist: Gerade jetzt habe ich erfahren, dass Studierende wegen der Internationalen Entwicklung das Audimax besetzt haben. Mir hat Rektor Engl gesagt, das ist natürlich eine Sache, eine autonome Entscheidung der Universität Wien, dass sehr wohl ein Masterstudium geplant ist und eingerichtet wird. Es kann also jeder, der Internationale Entwicklung studiert, jedenfalls sein Bachelorstudium abschließen, und wenn es dann ein Masterstudium gibt, in ein solches hineingehen.

Aber jetzt zum heutigen Thema: Ich bin selbst sehr froh darüber, dass es gelungen ist und dass auch bereits im Wissenschaftsausschuss darüber Einhelligkeit geherrscht hat, dass aus dem Fehler der Voranmeldung – das gestehe ich ein, das da ein Fehler passiert ist, es war die Fehleinschätzung, man könne so Prognosesicherheit erzielen – gelernt wurde und dass wir stattdessen jetzt in einer gemeinsamen Abstimmung mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft und der Uniko eine Neuregelung vorlegen können, die auf allgemeine Zustimmung trifft.

Diese Neuregelung bedeutet Folgendes: Es ist bekannt, dass die Inskriptionsfrist ein­heitlich für ganz Österreich am 5. September beziehungsweise am 5. Februar endet. Das bringt für alle Beteiligten nun eine wirklich stark erhöhte Planungssicherheit, und es bringt für alle Beteiligten, gerade auch für die Studierenden, eine eindeutig bessere Qualität, weil sie einfach nun bereits bei Beginn ihres Semesters im Oktober oder im März mit einer solide geplanten räumlichen und personellen Versorgung rechnen können. Das ist eine sehr erfreuliche Tatsache, eine Tatsache, die auch exemplarisch sein kann. Ich danke Frau Abgeordneter Kuntzl dafür, dass sie auch sagt, dass das beispielgebend und wegweisend sein kann.

Man muss allerdings sagen, leider geht es nicht in allen Fällen so gut und so glatt wie in diesem Fall. Da ist es erfreulicherweise gegangen, und wir haben damit eine Lösung im Sinne aller Betroffenen, auch eine Lösung, die versucht, Härtefälle zu vermeiden, indem sie Ausnahmen festsetzt und den Universitäten – ganz im Sinne der Autonomie der Universitäten – zusätzlich Ausnahmen anheimstellt. Wenn also Universitäten weitere Ausnahmen setzen wollen, können sie das tun. Klar ist auch, man muss die Ausnahmen begrenzen, sonst fällt der Vorteil der Planungssicherheit wieder weg.

Zu erwähnen ist auch, dass wir im Doktoratsstudium eine noch flexiblere Lösung gefun­den haben. Das Doktoratsstudium kann jederzeit begonnen werden. Man kann also jederzeit, auch während des Semesters, zum Doktoratsstudium zugelassen werden, was viele positive Effekte hat, gerade in diesem Bereich.

Ferner bitte ich auch um Zustimmung zur beschleunigten Nostrifizierung. Da war die Frist bisher sechs Monate, wir haben sie, auch nach Nachfrage bei den Universitäten, ob das machbar ist, in unserem Vorschlag auf drei Monate verkürzen können. Wir haben verschiedene Begleitmaßnahmen gesetzt, vor allem eine ganz einheitliche und zentrale Stelle, an der sich jeder und jede, die zu uns kommt und hier ihren Beruf ausüben will, erkundigen kann. Das ist diese Stelle NARIC, die bei uns im Ministerium eingerichtet ist und die zu einer wirklichen Servicestelle ausgebaut wird.

 


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