Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 190

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führung von Studiengebühren! Den entsprechenden Antrag wird später unser Wissen­schaftssprecher Rainer Widmann einbringen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Kopieren Sie all unsere Vorschläge im Wissenschaftsbereich, im Konkreten: das Schwergewicht Sofort-Milliarde für den Hochschulbereich, sinnvolle Zugangsbe­schrän­kungen oder den Uni-Bonus für die studierenden Österreicher. Nur unsere Maßnah­men, das Programm unseres Klubobmanns Bucher und unseres Wissen­schafts­sprechers Widmann, garantieren, dass die Universitäten Werkstätten der Zukunft bleiben. Sie streiten – wir haben die Lösungen. Setzen wir diese gemeinsam um! (Beifall beim BZÖ.)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


18.23.00

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Herr Kollege List, an Ihnen dürfte vorbeigegangen sein, dass eben nur das, was machbar ist, umgesetzt werden kann. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

Mit der Änderung dieses Uni-Gesetzes schaffen wir nun aber mehr Planbarkeit an den Universitäten. Wir schaffen für die Studentinnen und Studenten mehr Klarheit. Wir schaffen auch raschere Entscheidungen, gerade bei Nostrifizierungsverfahren, und das ist gut so.

Die verpflichtenden Voranmeldungen an den Universitäten, die erstmals im letzten Wintersemester durchgeführt wurden, haben, wie schon gesagt wurde, leider nicht den gewünschten Effekt gebracht, den Effekt der besseren Planbarkeit. Deshalb war diese Änderung notwendig. Nun soll das Zulassungsverfahren vor dem Beginn des Semes­ters verkürzt werden, indem die Zulassung zu einem Diplom- oder Bachelor­studium jeweils am 5. September beziehungsweise am 5. Februar endet. Die allge­meine Zulassungsfrist gilt aber nur für die erstmalige Zulassung; für Studien mit Aufnah­meverfahren, Aufnahmebedingungen oder Eignungstests gelten diese Fristen nicht.

Die Rektorate legen den Beginn der Zulassungsfrist nach Anhörung des Senats autonom fest. Für verschiedene Ausnahmefälle gibt es einen Katalog, denn es ist dann möglich, in einer Nachfrist zugelassen zu werden, damit Härtefälle vermieden werden. Die Universität kann auch autonom zusätzlichen Personengruppen die nachträgliche Inskription ermöglichen.

Sehr erfreulich ist, dass diese Regelung gemeinsam mit den Hochschulpartnern geschaffen wurde, mit der Österreichischen Hochschülerschaft, der Universitäten­konferenz und dem Ministerium, und deshalb auch große Akzeptanz findet. Es gilt der Dank allen, die zu dieser guten Lösung beigetragen haben.

Dass Doktoratsstudierende nun jederzeit zum Studium zugelassen werden können, beispielsweise auch im Dezember, wenn ein Projekt beginnt, bedeutet natürlich auch eine qualitative Verbesserung und eine Vermeidung von unnötigen Wartezeiten.

Besonders erfreulich ist die verbesserte Berufsanerkennung von Akademikerinnen und Akademikern aus Drittstaaten. Mit der Verkürzung der Frist für die Nostrifizierung von sechs auf drei Monate ermöglichen wir ein schnelleres Kommen in den Beruf, und zwar in den qualifizierten Beruf in Österreich. Das trägt natürlich auch wesentlich zur bes­seren Integration bei.

 


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