Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 191

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir haben also mehr Planbarkeit, wir haben für die Studentinnen und Studenten mehr Klarheit, und es gibt raschere Verfahren. Deshalb freue ich mich darüber, dass wir heute dieses Gesetz beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


18.26.14

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon vieles darüber gesagt worden, was mit dieser Universitätsgesetz-Novelle novelliert wird, nämlich dass wir von der Voranmeldung, die es bis jetzt gegeben hat, abgegangen und zu einem ver­pflichtenden Anmeldetermin übergegangen sind.

Warum? – Es war geplant, mit einer Voranmeldung den Universitäten zu ermöglichen, eine bessere Planbarkeit aufzustellen. Das heißt: Wie viele melden sich vor, und wie viele kommen dann? – Das hat dazu geführt, dass es im Wintersemester des letzten Jahres zum Beispiel zu 40 000 Voranmeldungen an der Uni Wien gekommen ist, und im Jahr davor gab es 14 000 Studienanfänger. Das heißt, wir haben das mit der Intention, die wir vorher hatten, nicht erreicht und sind zu einer verpflichtenden Anmel­dung übergegangen, und das, wie schon von vielen gesagt wurde, auf einem erfolgreichen Weg, nämlich auf einem konsensuell-partnerschaftlichen Weg, indem man mit allen Studierenden und allen Universitätspartnern gesprochen und dann diese Regelung gemacht hat.

Das ist ein Teil dieser Novelle. Der zweite Teil dieser Novelle bezieht sich darauf, dass wir damit versuchen, für die Anerkennung von Menschen, die mit Studienabschlüssen aus dem Ausland kommen, die Nostrifizierungsfristen zu verkürzen. Sinn und Zweck dieser Sache ist es, dass Menschen, die mit einem abgeschlossenen Studium nach Österreich kommen, dieses auch in Österreich ausüben können und wir dadurch, sage ich, auf Arbeitskräfte, die wir vielleicht auch brauchen können, nicht längere Zeit verzichten müssten als notwendig.

Das ist aber nur ein Teil dieses Paketes. Wenn man sich zum Beispiel anschaut, was im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz von Rudi Hundstorfer eingerichtet wurde: eine Arbeitsgruppe zu der Frage „Wie gehen wir mit Bildungs­abschlüssen von zu uns migrierenden Menschen um?“. Da wurden Ende März von Rudi Hundstorfer und Staatssekretär Kurz Ergebnisse vorgestellt, und zwar, dass nur jeder Fünfte mit fertigem Lehrabschluss, der nach Österreich kommt, jeder Vierte mit Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule und jeder Dritte mit Matura sowie jeder Dritte mit einer akademischen Ausbildung in Österreich eine Anerkennung dieser Ausbildung hat. Das heißt, wir haben da ein relativ großes Potenzial, aus dem wir schöpfen können. Ich glaube, dass das auch ein sehr sinnvoller Weg ist, diese Res­sourcen zu nutzen.

Abschließend möchte ich noch zur Frage der namentlichen Abstimmung, die hier, glaube ich, vom Kollegen Deimek eingebracht wurde, etwas sagen. Es ist ein, nennen wir es vorsichtig so, bisschen dilettantischer Versuch, eine namentliche Abstimmung zur Wiederherstellung der Frage der Studiengebühren zu machen. Wenn wir diesem Antrag zustimmen würden, dann hätten wir wieder genau diese Verhältnisse, weswegen der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz aufgehoben hat. Es bezieht sich nämlich wieder nicht auf die ECTS-Punkte, sondern wieder auf die Studiendauer. Das heißt, sollten wir diesem Antrag zustimmen, würden wir genau dieselbe rechtswidrige Situation wiederherstellen, wie wir sie vorher schon hatten. Daher werden Sie mit


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite