Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 193

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Zugänge von allen Parteien. Es gibt Aussagen seitens der SPÖ, von den Landes­hauptleuten Burgstaller, Niessl und Voves, die sie befürworten. Das gibt es von den Grünen, vonseiten Van der Bellens. Auch Kollege Graf hat gesagt: Na ja, man kann darüber reden.

Ich glaube, wir sollten endlich Nägel mit Köpfen machen, und daher stelle ich jetzt folgenden Entschließungsantrag:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle zum Universitätsgesetz 2002 vorzulegen, die jedenfalls die Einführung von Studiengebühren in der Höhe von EUR 500,- pro Semester und Studierendem vorsieht, aber auch eine Refundierung der Gesamtbetrages samt Zinsen, sollte der Studierende in der Mindeststudienzeit + zwei Toleranzsemester sein Studium absol­vieren. Diese Maßnahmen sollen vom bereits präsentierten BZÖ-Uni-Bonus-Modell und von leistungsorientierten sowie sozial gestaffelten Studienbeihilfen begleitet wer­den.“

*****

Was ist der Kern unseres Ansatzes? – Der Kern ist der, grundsätzlich ein Ja zu Studiengebühren zu sagen. Wer jedoch innerhalb der Mindeststudiendauer plus zwei Semester über das gesamte Studium gerechnet fertig wird, bekommt die Gebühren zurück, sogar mit Zinsen. Das ist unser Vorschlag. Kein Problem!

Der Unterschied zum FPÖ-Antrag ist der, dass Sie davon ausgehen, keine Studien­gebühren einzuheben. Herr Kollege Graf, ich frage mich, wie Sie das vollziehen wollen. Sie wollen ja keine Studiengebühr einheben, sondern erst rückwirkend, wenn die Mindeststudiendauer überschritten ist. Wie das praktisch zu vollziehen ist, bleibt mir ein Rätsel. Immerhin ist es ein Schritt in die richtige Richtung, was Sie sagen, denn das bedeutet, dass Sie für Studiengebühren sind. (Abg. Dr. Graf: Wir sind gegen Studien­gebühren! Das war immer schon unsere Position! Daran hat sich auch nichts geändert!) Das freut mich ja, dass sich die FPÖ in dieser Frage in die richtige Richtung, Richtung leistungsorientierter Studienplatzfinanzierung durch Gebühren, wie es das BZÖ verlangt, bewegt.

In diesem Sinn gibt es viel Arbeit für Sie, Herr Minister. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei, und Sie bekommen gerne meine Unterstützung. (Beifall beim BZÖ.)

18.34


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rainer Widmann, Kurt List, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung von Studiengebühren eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 10: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (1741 d.B.)

Mit dem von der Regierung vorgelegten Bundesgesetz soll das Universitätsgesetz 2002 dahingehend geändert werden, dass eine Verkürzung der Fristen für Studien­zulassungen sowie von Nostrifizierungen erfolgt.

 


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