Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 274

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der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.

11. Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist."

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schitten­helm zu Wort. – Bitte.

23.00.25

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es wäre sehr verlockend, auf die verschiedenen Themen der Vorrednerinnen einzugehen. Ich werde das nicht tun, sondern mich damit beschäftigen, womit wir uns auch im Ausschuss beschäftigt haben.

Ich schließe bei den Ausführungen der Kollegin Wurm an, zu dem Antrag betreffend Erweiterung der gesetzlichen Altersgrenze für Au-pairs: Es ist schon auch interessant zu sehen, wie man diesen so wichtigen Bereich für die Jugendlichen eigentlich in ein anderes Licht rücken kann. Meine Damen und Herren! In Österreich und auf der ganzen Welt – das wissen Sie vielleicht selbst von Ihren eigenen Kindern – gibt es Jugendliche, die für ein paar Monate, auch für ein ganzes Jahr, ins Ausland gehen, um ihre Sprachkenntnisse nicht nur aufzufrischen, sondern Sprachen neu zu lernen, um dort die Kultur des Landes, das Leben in diesem Land kennenzulernen, um ganz einfach eine Bereicherung für ihr persönliches junges Leben zu bekommen. Das heißt, ein Aufenthalt als Au-pair ist von größter Wichtigkeit. (Präsident Neugebauer übernimmt wieder den Vorsitz.)

In der ausländischen Gastfamilie wird aber auch eingefordert, dass diese jungen Menschen ihre Aufgaben erfüllen, das heißt, dort auch durch Kinderbetreuung ihrer Arbeit nachkommen. Das ist eine große Verantwortung, die sie dort mit ihrer Arbeit übernehmen. In Österreich selbst sind die Au-pairs maximal 20 Stunden beschäftigt und verpflichtet und bekommen zirka 370 € bezahlt. Diese Bezahlung hat bisher eigentlich keine arbeitsrechtlichen Fragen aufgeworfen, weil der Au-pair-Aufenthalt zur Ausbildung der jungen Menschen zählt und etwa wie ein Praktikum abgehandelt wird.

Daher ist aus meiner Sicht eine Hinaufsetzung des gesetzlichen Alters für Au-pairs nicht zielführend, und schon gar nicht als gesetzliche Regelung. Das finde ich weit überzogen. Die Privatinitiative, die es ja gibt, die Granny Aupair von Michaela Hansen aus Deutschland, die Frauen über 50 fördert, ist zu begrüßen. Selbstverständlich ist alles, was eine Belebung oder ein Miteinander der Frauen über Ländergrenzen hinweg fördert, zu unterstützen. Aber aus frauenpolitischer Sicht ist das nicht zu befürworten. Kollegin Wurm hat es schon angesprochen, es besteht sehr wohl die Gefahr, dass es zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fehlentwicklungen kommen kann und dass Frauen als geringfügig beschäftigte Billigstarbeitskräfte mit monatlich 370 € zum Handkuss kommen. Ich meine daher, dass wir den Grundgedanken von Au-pair aufrechterhalten sollten, der als das Erlernen von Sprachen und das Kennenlernen anderer Nationen und Kulturen zu befürworten ist, und dabei sollten wir es auch belassen.

Kurz noch einige Worte zum Antrag der Kollegin Schwentner, neuerlich einen Bericht zu geschlechterspezifischen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu erstellen: Grundsätzlich ist das ein positiver Vorschlag, liebe Kollegin, selbstverständ­lich. Wir haben aber schon mehrere Berichte und Studien darüber, ob das von der Fachhochschule in Krems ist oder auch der Rechnungshofbericht. Erst im Jahr 2009 hat unsere damalige Staatssekretärin Christine Marek eine Studie mit dem Titel „Die


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