Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 285

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Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung der Forderungen aus dem Frauenvolksbegehren.

Jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Entschließungsantrag sind, ersuche ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist somit abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Antrag des Gleichbehandlungsaus­schus­ses, seinen Bericht 1752 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

*****

Bevor ich den letzten Punkt der Tagesordnung aufrufe, teile ich mit, dass im Anschluss an diese Sitzung eine kurze Sitzung des Hauptausschusses im Lokal VI stattfinden wird.

23.40.4427. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungs­ge­setz 1975), idF BGBl. I. Nr. 114/2011, geändert wird (1815/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält der Antragsteller, Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


23.41.14

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist wahrscheinlich eine der prägnantesten und kürzesten Änderungen in der Geschäftsordnung, die man beantragen kann. Sie besteht nämlich genau aus der Änderung eines Wortes und bezieht sich auf die Möglichkeit, aus dem Untersuchungs­ausschuss auch Bildübertragungen zuzulassen. Das ist also insofern ziemlich einfach, als das Wort „unzulässig“ durch das Wort „zulässig“ ersetzt werden soll.

Gerade beim jetzigen Untersuchungsausschuss sehen wir ja, dass es großes Medien­interesse hiefür gibt. Die derzeitige Situation ist so, dass es Journalisten möglich ist, den Sitzungen von Untersuchungsausschüssen beizuwohnen und dass es darüber eine umfangreiche Berichterstattung gibt – aber das Einzige, was nicht zuge­las­sen ist, ist eine Live-Berichterstattung, dass das sozusagen im Originalbild erfolgen kann – und dass jetzt sozusagen der Transmissionsriemen über die Sprache, über die Schrift genommen werden muss, um sich von diesen Sitzungen ein Bild zu machen. Aber es wäre doch gerade für die Wählerinnen und Wähler interessant, sich ein direktes Bild machen zu können.

Es ist ja nicht so, dass das dann nur in Österreich so wäre: Es gibt viele Übertragungen aus Untersuchungsausschüssen, so etwa aus dem Deutschen Bundestag, wo es eben sehr wohl eine Übertragungsmöglichkeit gibt; ebenso aus dem US-Senat, wo Bildübertragungen zulässig sind, sodass das, was dort diskutiert wird, ob dort fair verhandelt wird, letztlich direkt von der Bevölkerung beurteilt werden kann.

 


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