Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 199

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dass wir im Ausschuss ein gemeinsames Verständnis von moderner emanzipa­torischer Pädagogik haben, und habe mir eigentlich gedacht – zumindest bis heute am Vormittag –, dass schwarze Drohpädagogik ein absolutes No-go ist. Dann hörte ich heute, dass der Kärntner Bildungsreferent der FPK Uwe Scheuch wieder mehr Durchgriffsrechte für Lehrer fordert und es für sinnvoll und gut hält, wenn Lehrer hin und wieder „eine kleine Tätschen“ geben können.

Was der Herr Scheuch mit dieser Aussage jedenfalls gezeigt hat, ist: Offensichtlich kann man sich Bildungsreferent nennen und trotzdem erschreckend bildungsbefreit sein, von Bildung und Pädagogik keine Ahnung haben.

Meine Hoffnungen beeinträchtigt das nicht. Ich glaube, dass jeder klüger werden kann, vielleicht auch der Herr Scheuch (Abg. Mag. Muttonen: Zurücktreten muss er!), der vielleicht zurücktreten sollte und Bildungskarenz machen soll. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


18.19.29

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Das neue Dienstrecht für die Pädagogischen Hochschulen bringt eine wesentliche Verbesserung der PädagogInnenausbildung und bedeutet daher langfristig einen Qualitätsschub auch an den Schulen, denn es ist ganz klar: Die Qualität des Unterrichts hängt in erster Linie von den handelnden Personen ab, und das sind nun einmal die Lehrerinnen und Lehrer.

Wenn man die neue LehrerInnenbildung wirklich ernst nimmt, braucht man auch ein angepasstes Dienstrecht. So schafft dieses Gesetz sowohl von der Entwicklung als auch von der Qualität her universitäre Rahmenbedingungen an den Pädagogischen Hochschulen. Bisher gab es keine Bezahlungsform für wissenschaftlich kompetente Bewerberinnen und Bewerber, die kein Lehramt hatten. Mit der neu geschaffenen, mehrgliedrigen Verwendung von Lehrpersonen können nun auch Leute angestellt werden, die sich primär für Forschung, für Entwicklung oder auch für Qualitätsmanage­ment interessieren.

Man hat künftig auch die Möglichkeit, die Arbeit von Lehrenden nicht nur in zeitlichen Werteinheiten zu regeln, sondern innerhalb eines Zeitrahmenmodells. Es ist not­wendig, an den Pädagogischen Hochschulen mehr Kapazität für Forschung zu haben. Auch dieser Notwendigkeit wird dieses Gesetz gerecht. Dabei steht die prak­tische Berufsforschung im Mittelpunkt, die in der Lehre direkt umgesetzt werden kann.

Dieses Gesetz bringt also zahlreiche positive Veränderungen, ist ein Schritt in die richtige Richtung und ist auch eine bedeutende Grundlage, um die PädagogInnen­bildung weiterzuentwickeln. Gerade bei uns in Vorarlberg, wo beispielsweise die Schaffung einer Pädagogischen Universität in Zukunft möglich gemacht werden soll, wird mit diesem Dienstrecht eine Hürde in Richtung tertiäre Ausbildung beziehungs­weise Einrichtung genommen.

Stichwort „Vorarlberg: Herr Kollege Walser, Sie haben behauptet, dass die Päda­gogische Hochschule Vorarlberg dieses Gesetz heftig kritisiert. Ich habe hier eine APA-Meldung, wo der Rektor der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg, Herr Ivo Brunner, zitiert wird. Er sagt zu diesem Dienstrecht – ich zitiere –:

„Das ist für uns – sowohl für die Leitung als auch für die Professorenschaft – ein gutes Instrumentarium, um die Weiterentwicklung der PH voranzutreiben.“

 


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