Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll155. Sitzung, 15. Mai 2012 / Seite 205

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erzogen hat. Der hört dann, dass ein Herr Parlamentsdirektor Posch mit 60 Jahren Golf spielen geht – mit 38 Beitragsjahren, der Rest ist zugekauft, geschmückt wie ein Christ­baum mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen mit dem Stern für seine „Leistung“ im Auftrag der Republik.

Das ist nicht in Ordnung, und das wollen wir mit unserem Antrag abgestellt wissen! Daher ersuche ich auch um die Zustimmung im Ausschuss und dann, wenn dieses Stück wieder ins Plenum kommt. (Beifall beim BZÖ.)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


18.41.38

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist immer schwierig, wenn man über ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis spricht, aber die Unterschiede zum ASVG nicht kennt – das begleitet mich ja schon sehr lange hier im Haus. Ich halte einmal grundsätzlich nichts davon, wenn wir hier über Menschen, Kolleginnen und Kollegen, die für diese Republik auf den unterschiedlichsten Ebenen eine ordentliche Dienstleistung machen, so reden. Davon halte ich einmal grundsätzlich nichts, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir können das sachlich diskutieren. Ich habe es mir eigens ausgedruckt. (Der Redner hält einen Stapel Ausdrucke hoch.) Lieber Kollege Grosz, von 2000 bis 2006 hat das ausschließlich die ÖVP mit euch beschlossen. (Abg. Grosz: Ja, war ja ein Fehler!) Schaut euch einmal unsere Wortmeldungen an, denn von Haus aus war das Problem: Kann man definieren – Karl, erinnere dich, wie wir seinerzeit die Diskussion geführt haben –, unter welchen Bedingungen von den Berufsgruppen, von den Belastungen her, man das gewährt? Kann man das ganz einfach in ein Gesetz schreiben? (Abg. Petzner: Er hat es eh erklärt!)

Das Problem war, dass man sich zwischen dem Schwerarbeitsgesetz und dem Lang­zeitversicherungsmodell politisch nie hat entscheiden können, nicht in der damaligen Regierung, aber auch weit darüber hinaus. Ich bin weit davon entfernt, irgendwem die Schuld zu geben, aber ich habe damals gesagt, diese Regelung wird Angestellte und Beamte begünstigen – aber aus einem anderen Grund: weil sie durchgängige Beschäftigungsverhältnisse haben, und wir werden genau die, die wir seinerzeit „einfangen“ wollten, nicht erwischen, weil die in den seltensten Fällen durchgängige Beschäftigungsverhältnisse haben. – Nur so viel zu der Historie.

Ich sage aber auch Folgendes dazu: Wer sich das ansieht, nach den letzten Änderungen des Budgetbegleitgesetzes im Jahr 2011 – irgendwo hast du gerade darauf mit einem Zwischenruf hingewiesen – wurde das ja in der Zwischenzeit gleichgestellt und auch die Rahmenbedingungen – also späterer Pensionsantritt, 62, wenn man so will; ich nehme an, dass die Details doch ein jeder kennt – wurden hier angepasst und adaptiert dank der Arbeit in der Regierung, dank der Arbeit auch hier im Haus.

Ich möchte aber nur eines auch in aller Klarheit feststellen: Es gibt eben einen Unterschied: Im ASVG ist es möglich, ab 15 beitragsgedeckte Zeiten zu bekommen, im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ist das erst frühestens mit 18 möglich oder je nachdem, welche Ausbildung jemand hat.

Ich warne nur davor – und wir haben das ja auch erlebt –, Kollege Grosz: Rück­wirkend?! – Da wünsche ich allen viel Glück, denn da hast du beim Verfassungs­gerichtshof null Chance. Ich glaube, wir brauchen Rechtssicherheit. Wenn wir das schon diskutieren, sollten wir es wenigstens sachlich und fair diskutieren.

 


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