Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 52

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grenzen, der Einhaltung des Risikomanagements. Was ist geschehen? – Das Minus ist eingetreten.

Andere Bereiche, für die die Finanzmarktaufsicht zuständig ist, sind natürlich auch Vor-Ort-Prüfungen, Management-Gespräche – das alles ist ausgeführt – und als ein wich­tiger Punkt die Bewilligung von Geschäftsplänen. Das alles gehört zur Finanzmarktauf­sicht.

Dennoch ist es der Fall, dass es große Verluste gibt. Und es stellt sich klarerweise die Frage, Frau Ministerin: Warum wurde da nicht die Notbremse gezogen? Warum wur­den nicht entsprechende Maßnahmen gesetzt, um diese massiven Verluste zu verhin­dern?

Und da erhebt sich auch die Frage: Ist das Gesetz vielleicht so gestaltet und sind die Aufträge an die Finanzmarktaufsicht dergestalt, dass sie zu wenig Handlungsspielraum, zu wenige Kompetenzen hat? Das muss man dann eben auch ändern.

Und da, Frau Ministerin, stellt sich für mich die Frage: Wer wird denn künftig die Not­bremse ziehen? Wer wird dafür sorgen, dass diese Form der Veranlagung nicht mehr zu solchen herben Verlusten führt beziehungsweise die Pensionskassen auch auf sta­bile Beine gestellt werden können?

Dazu braucht es eine generelle Reform, Frau Ministerin, und diese sollte ehestbaldig angegangen werden. Man darf nicht bei dem heutigen, ersten Schritt stehenbleiben, sondern muss weitergehen, eine grundlegende Reform der Pensionskassen durchfüh­ren, um die Ansprüche der Versicherten sicherzustellen und ihnen die verdiente Pen­sion auch tatsächlich zukommen zu lassen. (Beifall bei den Grünen.)

11.21


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


11.21.14

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Bankenkrise 2008 und die Schuldenkrise, die es jetzt schon seit 2009, 2010 und 2011 in den Ländern der Euro-Zone gibt, haben das Umfeld auf dem Finanzmarkt erschüttert und die Ertragslage in den Pensionskassen schwer beeinträchtigt.

Die letzte große Novelle des Pensionskassengesetzes aus dem Jahr 2005 (Abg. Krai­ner: Es war vorher nicht besser!), mit der die Pensionsfondsrichtlinie umgesetzt wurde, liegt bereits einige Jahre zurück. Die nunmehr vorliegende Regierungsvorlage bringt für das Pensionskassensystem und damit auch für die Berechtigten in zahlreichen Be­reichen Verbesserungen, mit denen auf die geänderten Rahmenbedingungen reagiert wird.

Nach Beginn der Sozialpartnerverhandlungen im Jahr 2009 wurde zwar relativ rasch eine grundsätzliche Einigung erzielt, im Zuge der Umsetzung haben sich aber zahlrei­che technische Probleme ergeben, die zu der doch nicht unerheblichen Dauer der Ver­handlungen beigetragen haben.

Ich stimme Frau Abgeordneter Lichtenecker zu, wenn sie sagt, dass man im Pensions­kassensystem überzogene Versprechungen gemacht hat und dass auch die Erstaus­stattungen, wo die Betriebe das Geld in die Pensionskassen übergeführt haben, nicht ausreichend waren. Diese Versprechungen wurden schon teilweise korrigiert, und es gibt auch Betriebe, die nachgeschossen haben, also zusätzlich Geld in die Pensions­kassen gegeben haben, damit ihre Mitarbeiter die Zusatzpension auch in der Höhe be­kommen, wie es ihnen versprochen wurde.

 


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