Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 53

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Insgesamt hat die Bundesregierung mit der vorliegenden Novelle ein möglichst ausge­wogenes Paket geschnürt, das sowohl den Interessen der Begünstigten gerecht wird als auch die Finanzierbarkeit in den Pensionskassen sicherstellt.

Es soll in diesem Zusammenhang allen an den Verhandlungen beteiligten Sozialpart­nern sowie dem Seniorenrat, deren Zusammenarbeit als konstruktiv bewertet werden kann, gedankt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Besonders hervorzuheben sind die wichtigen Verbesserungen, die in dieser Regie­rungsvorlage enthalten sind. So sollen mit der neu geschaffenen Sicherheits-, Veranla­gungs- und Risikogemeinschaft Pensionskürzungen in Zukunft vermieden werden. Mit dem Lebensphasenmodell wird der Einzelne eine Wahlmöglichkeit zwischen unter­schiedlichen Veranlagungsstrategien haben. Und durch Begrenzung der Zinssätze auch für neu in das Pensionskassensystem Eintretende wird Kürzungen entgegenge­wirkt. Das betrifft die sogenannten illusorischen Versprechungen, von denen ich vorhin gesprochen habe.

Die Informationsrechte der Begünstigten sowie die Transparenz des Systems werden gestärkt. Kollege Öllinger hat das zu Recht kritisiert. Hier ist wirklich die Transparenz mangelhaft. Wir hoffen, dass das durch das neue Gesetz wesentlich besser wird.

Auch haben Sie kritisch angemerkt, Herr Abgeordnete Öllinger: Wer vertritt denn die je­weiligen Berechtigten? – Da gibt es mit dieser Novelle jetzt die Möglichkeit, dass in den Aufsichtsräten die Berechtigten vertreten werden sollen.

Die Unverfallbarkeitsfrist wird von fünf auf drei Jahre verkürzt. Und es besteht die Mög­lichkeit, dass man weiter in die Pensionskasse voll einzahlt, obwohl sich vielleicht das Arbeitsverhältnis geändert hat. Denken Sie nur an Karenz, Mutterschutz, Väterkarenz, Kurzzeitarbeit oder Teilzeit! In all diesen Arbeitsverhältnissen soll die Pensionskasse variabel weiter bedient werden können, damit es nicht zu Pensionskürzungen kommt.

Insgesamt gesehen bin ich davon überzeugt, dass diese Novelle dringend geboten war und Verbesserungen bringt, dass es aber noch nicht die letzte Reform für dieses Sys­tem der zweiten Säule sein wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Es ist die dritte Säule auch reformbedürftig! – Bundesministerin Dr. Fekter: Ja ,sehr!)

11.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moret­ti. – Bitte.

 


11.26.24

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Bei aller be­rechtigten Kritik: Schauen wir uns einmal die Situation in Österreich an! Wie ist es? – Wir werden alle immer älter: Frauen werden im Durchschnitt 83 Jahre alt und Männer im Durchschnitt 78 Jahre. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ungerecht!) – Ja, mag sein, wenn du es sagst. 

Tatsache ist auch, dass Frauen laut Statistik in Österreich mit 57 Jahren in Pension ge­hen und Männer mit 59 Jahren ihren Ruhestand antreten. Und wenn wir uns jetzt aus­rechnen, wie lange wir dann in Pension sind, dann ist eigentlich ganz klar, dass wir mit der gesetzlichen Vorsorge allein nicht auskommen können.

Dass das so ist, hat unser Bundeskanzler Wolfgang Schüssel schon vorhergesehen und hat deswegen das Drei-Säulen-Modell eingeführt, und zwar die gesetzliche Vor­sorge, die Betriebspension und die private Vorsorge. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, ist wirklich eine Errungenschaft, weil durch diese Mischform der Altersvor­sorge eine Pension garantiert ist.

Aber ich möchte jetzt auf die Pensionskassen zu sprechen kommen. Bei der Einfüh­rung des Pensionskassensystems im Jahre 1990 kam es zu Beginn zu einem sehr


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