Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 59

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kommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 15. Juni 1999 in Wien unterzeichneten Protokolls (1780 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1739 d.B.): Proto­koll zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Ab­änderung des am 8. Juni 2006 in Prag unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1781 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte. (Abg. Rädler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Haider –: Herr Haider!)

 


11.46.07

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Rädler! – Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Es liegen uns wiederum zwei Änderungsanträge, zwei Änderungsproto­kolle zu Doppelbesteuerungsabkommen vor, und da wir so viele Zuhörer haben, die damit jetzt nicht wirklich etwas anfangen können, erkläre ich, wie es dazu gekommen ist.

Sehr viele von Ihnen werden sich ja daran erinnern – und es schadet auch gewissen Kollegen nicht, sich daran zu erinnern –, dass vor drei, vier Jahren der damalige deut­sche Finanzminister Peer Steinbrück die Jagd auf Steuerflüchtlinge und Steuerhinter­zieher ausgerufen und die OECD dazu gebracht hat, Österreich auf die sogenannte Graue Liste der Steueroasen zu setzen, weil unser Bankgeheimnis deutsche Steuer­flüchtlinge schützen würde. Daraufhin wurde natürlich der Druck auf Österreich, die Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein und Belgien immer größer, diese Musterabkom­men, die die OECD dann ausgearbeitet hat, umzusetzen und so die jeweiligen Bankge­heimnisse aufzugeben.

In diesem Parlament hier, in diesem Hohen Haus, in Österreich wurde am 1. Septem­ber 2009 das Amtshilfe-Durchführungsgesetz mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Die Einzigen, die damals für das Weiterbestehen des Bankgeheimnisses waren, das war die Freiheitliche Partei. (Beifall bei der FPÖ.) Die Einzigen, die sich auch seither für das Bankgeheimnis einsetzen, sind nach wie vor von der Freiheitlichen Partei.

Ergebnis dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetzes (Abg. Mag. Schickhofer: Seid ihr die Schutzmacht für die griechischen Steuerflüchtlinge? – Rufe und Gegenrufe zwi­schen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ – Abg. Strache – in Richtung des Abg. Mag. Schickhofer –: Deshalb habt ihr Stiftungen in Liechtenstein? Was habt ihr denn zu verbergen in Liechtenstein?), dieser Aufhebung des österreichischen Bankgeheim­nisses, ist es, dass jetzt nach und nach sämtliche der über 80 bestehenden Doppelbe­steuerungsabkommen geändert werden und die Artikel 4 und 5, die die OECD vorge­geben hat, eingefügt werden.

Worum geht es in den Artikeln 4 und 5, die heute hier in bestehende Doppelbesteue­rungsabkommen eingefügt werden sollen – das eine mit Kanada, das wir schon seit 1976 haben, das andere mit der Tschechischen Republik, das seit 2006 gilt? – Art. 4 stellt klar, dass ein Staat die Amtshilfe nicht alleine deshalb ablehnen darf, weil er kein


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