kommens zwischen der Republik Österreich und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 15. Juni 1999 in Wien unterzeichneten Protokolls (1780 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1739 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Abänderung des am 8. Juni 2006 in Prag unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1781 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte. (Abg. Rädler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Haider –: Herr Haider!)
11.46
Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Rädler! – Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es liegen uns wiederum zwei Änderungsanträge, zwei Änderungsprotokolle zu Doppelbesteuerungsabkommen vor, und da wir so viele Zuhörer haben, die damit jetzt nicht wirklich etwas anfangen können, erkläre ich, wie es dazu gekommen ist.
Sehr viele von Ihnen werden sich ja daran erinnern – und es schadet auch gewissen Kollegen nicht, sich daran zu erinnern –, dass vor drei, vier Jahren der damalige deutsche Finanzminister Peer Steinbrück die Jagd auf Steuerflüchtlinge und Steuerhinterzieher ausgerufen und die OECD dazu gebracht hat, Österreich auf die sogenannte Graue Liste der Steueroasen zu setzen, weil unser Bankgeheimnis deutsche Steuerflüchtlinge schützen würde. Daraufhin wurde natürlich der Druck auf Österreich, die Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein und Belgien immer größer, diese Musterabkommen, die die OECD dann ausgearbeitet hat, umzusetzen und so die jeweiligen Bankgeheimnisse aufzugeben.
In diesem Parlament hier, in diesem Hohen Haus, in Österreich wurde am 1. September 2009 das Amtshilfe-Durchführungsgesetz mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Die Einzigen, die damals für das Weiterbestehen des Bankgeheimnisses waren, das war die Freiheitliche Partei. (Beifall bei der FPÖ.) Die Einzigen, die sich auch seither für das Bankgeheimnis einsetzen, sind nach wie vor von der Freiheitlichen Partei.
Ergebnis dieses Amtshilfe-Durchführungsgesetzes (Abg. Mag. Schickhofer: Seid ihr die Schutzmacht für die griechischen Steuerflüchtlinge? – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ – Abg. Strache – in Richtung des Abg. Mag. Schickhofer –: Deshalb habt ihr Stiftungen in Liechtenstein? Was habt ihr denn zu verbergen in Liechtenstein?), dieser Aufhebung des österreichischen Bankgeheimnisses, ist es, dass jetzt nach und nach sämtliche der über 80 bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden und die Artikel 4 und 5, die die OECD vorgegeben hat, eingefügt werden.
Worum geht es in den Artikeln 4 und 5, die heute hier in bestehende Doppelbesteuerungsabkommen eingefügt werden sollen – das eine mit Kanada, das wir schon seit 1976 haben, das andere mit der Tschechischen Republik, das seit 2006 gilt? – Art. 4 stellt klar, dass ein Staat die Amtshilfe nicht alleine deshalb ablehnen darf, weil er kein
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