beinhaltet oder dazu dienen soll, dass die potenziell Spielsüchtigen eben selber einen anderen Umgang mit diesen Dingen erreichen können, dann mag das auch ein möglicher Fortschritt sein, ist jedenfalls gut gemeint. Allerdings: Bei mindestens zwei Dritteln – nach einer aktuellen Studie 65 bis 85 Prozent – hat man es ja speziell beim kleinen Glücksspiel mit Spielsuchtgefährdeten oder auch mit pathologischen Spielern zu tun, und für die kommt das ja ohnehin zu spät. Insofern stellt sich schon in gewisser Weise die Frage: Was bringt dieses Instrument dann, wenn es nicht gleich wieder rigider angewandt wird? – Das ist jedenfalls hier noch zu klären.
Insofern wollen wir diesem an sich sehr gut gemachten und einen Überblick bietenden Bericht nicht die Zustimmung erteilen, damit es kein Missverständnis dahin gehend gibt, wie wir hier in der Sache selber stehen.
Aber das wäre einmal ein Beitrag für lebendigen Parlamentarismus, wenn Sie, Frau Bundesministerin, zu dem aus meiner Sicht ungeheuerlichen Vorhalt des Abgeordneten Maier (Abg. Prinz spricht mit Bundesministerin Dr. Fekter) – geh’n S’, Kollege, es wäre gerade so, dass die Frau Bundesministerin aufpassen sollte! (Beifall bei den Grünen – Abg. Prinz kehrt zu seinem Sitzplatz zurück) –, dass in keinem einzigen Bundesland die Geldwäschebestimmungen eingehalten werden, Stellung nehmen würden. Vielleicht können Sie das so schnell gar nicht beantworten – mag sein. Ich bitte Sie jedenfalls, hier Stellung zu nehmen. (Bundesministerin Dr. Fekter: auch Landesgesetze!) – Landesgesetze hin oder her, die Geldwäschebestimmungen müssen uns ja alle etwas angehen. (Bundesministerin Dr. Fekter: Ja!) Alsdann, ich bitte Sie, das Wort zu ergreifen! (Beifall bei den Grünen.)
14.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, den vorliegenden Bericht III-308 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2012/1 (III-290/1773 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.19
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Werte Frau Ministerin! In diesem Bericht des Rechnungshofes ist ein wichtiges Kapitel dem Salzburger Festspielfonds gewidmet. Der Salzburger Landtag hat im März 2010 dem Rechnungshof den Auftrag erteilt, die Salzburger Festspiele zu prüfen, nachdem dort Malversationen bei der technischen Direktion aufgetreten sind.
Der Rechnungshof hat dann von November 2010 bis Februar 2011 geprüft, und zwar den Zeitraum 2004/2005 bis 2009/2010. Im Juni 2011 wurde das Prüfergebnis an die Stellen Unterrichtsministerium, Land Salzburg, Stadt Salzburg und Festspielfonds ge-
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