Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 141

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jetzt nur den Landeshauptmann übrig zu lassen, über den ich schimpfe, und diesen dann noch direkt zu wählen, aber ihm die Kontrollorgane wegzunehmen – die Idee brauchen wir nicht! (Abg. Scheibner: Lesen!) Denn auch ein Landeshauptmann gehört kontrolliert. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.) Das ist das Wesen unseres Demo­kratieaufbaus (Abg. Petzner: Das war der Applaus der niederösterreichischen ÖVP-Abgeordneten!), und das ist eigentlich das Wesen eines föderalistischen Staates, dass es sowohl eine Gesetzgebung als auch eine Landesregierung gibt.

Das heißt, die Ideen und die Diskussion greifen wir gerne auf, weil wir wirklich bereit dazu sind, diesen Staat zu modernisieren und zu reformieren – was an jeder Ecke ge­schieht! Ich glaube, dass wir daran arbeiten müssen, die Doppelgleisigkeiten abzu­schaffen und vor allem die Parallelität zwischen Gesetzgebung und Vollziehung herzu­stellen. Es kann nicht sein, dass die Gesetzgebung in einer Ebene passiert, die Vollzie­hung in einer anderen Ebene, die Bezahlung in der einen Ebene, aber die Ausgaben in der anderen Ebene. Diese Parallelitäten sollte man also herstellen; ich glaube, dann hätte man schon einen Riesen-Effizienzsprung erreicht.

Diese populistischen Sachen – wir schaffen zwar die Länder ab, aber die Landeshaupt­leute werten wir auf –, ich meine, das passt nicht ganz zusammen. (Abg. Petzner: Nein, wir schaffen keine Länder ab! Lies einmal das Papier ...!) Das sollte man sich überlegen, bevor man solch eine Forderung stellt und dann gleichzeitig auf die Landes­hauptleute schifft, die man vorher aufwertet. (Abg. Petzner: Nein! Lesen!) Das ist ein bisschen einfach, ein bisschen populistisch und zu wenig weit gedacht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Grosz – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Bartenstein –: Immer an Erwin Pröll denken!)

 


16.37.38

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Frau Präsidentin, aber noch nicht Frau Bundespräsidentin! (Abg. Grosz: Nicht den Wahlkampf ...!) Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir haben jetzt gerade Widmann gegen Wittmann erlebt. Ich neige den Ausfüh­rungen des Wittmann mit Doppel-T in höherem Maße zu als denen des Widmann mit Dora. (Demonstrativer Beifall des Abg. Riepl.) Eine sachliche Diskussion, ein Stück weit wider meine Erwartungen. Ich bin froh darüber, aber loben wir den Tag nicht vor dem Abend: Es steht noch Gerald Grosz auf der Rednerliste. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu Recht ist heute schon mehrfach darauf verwiesen worden: Zu Unrecht ist dieses Jahrhundertereignis medial oder auch sonst wo kaum noch erwähnt worden, nämlich die gestrige Beschlussfassung zum Thema Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das ist groß, das ist großartig! Ich glaube, Josef Cap hat von einem Jahrhundertgesetz gesprochen, und das soll man dann auch, wenn es schon medial nicht stärker beachtet wird, denn alles, was im Konsens be­schlossen wird – Fünf-Parteien-Konsense – ist ganz, ganz schlecht, dann kommst du nicht vor. Eine alte Erfahrung.

Aber wir sollten uns dessen wenigsten bewusst und auch ein Stück weit stolz sein. Ein großes Wort von Erich Kästner, Sie alle kennen es: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es“ – lassen wir uns das einfach Vorbild sein! Tun wir es öfter, die Bundesregierung, der Nationalrat. Ich komme dann später noch darauf zurück.

Ich möchte einen kurzen Seitensprung – nicht so, wie Sie denken, sondern politisch in mein Heimat-Bundesland Steiermark – tun (Abg. Petzner: Wie denken wir denn?), wo seit einigen Monaten die Reformpartnerschaft – honni soit qui mal y pense, lieber


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