Ich ersuche Sie, unterstützen wir unsere Ministerin bestmöglich bei diesem ihrem engagierten Vorhaben!
Und im Übrigen bin auch ich der Meinung, dass die „g’sunde Tetschn“ aufs Schärfste zu verurteilen ist. Mit Gewaltgedanken lösen wir keine Probleme! (Beifall bei der SPÖ.)
18.38
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
18.38
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl wurde hier schon von der Kollegin Schönpass eingehend dargestellt. Es geht dabei darum, dass diese Maßnahme im Bereich der Volks- und Hauptschulen sowie im Polytechnischen Lehrgang erfolgreich umgesetzt wurde, aber im Bereich der AHS-Unterstufe die Ziele nur bedingt erreicht wurden, weil es dort immer wieder zu einer Überschreitung kam beziehungsweise die Überschreitungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Der Rechnungshof zeigt kritisch auf, dass es keine quantifizierbaren Indikatoren für die Wirkungsorientierung gibt. Der Rechnungshof bemängelt darüber hinaus die fehlende Transparenz und die unterlassenen Analysen vor und bei der Umsetzung des Projektes „Klassenschülerhöchstzahl 25“. Der Rechnungshof zeigt auch auf, dass eine Stabsstelle für einheitliche Bildungsstandards zur Steuerung einzurichten wäre. Insgesamt lautet die Forderung in diesem Rechnungshofbericht, dass man das derzeitige Bildungscontrolling weiterentwickeln muss, und zwar unter Einbindung von Lehrer, Lehrerinnen, Eltern, Schülervertretern und Schulbehörden.
Ziel muss es sein, dass es bei allen Schultypen und Schulsystemen zu möglichst wenig Überschreitungen der Klassenschülerhöchstzahl von 25 kommt. Aber die Klassenschülerhöchstzahl allein – das hat der Rechnungshof auch aufgezeigt – ist noch kein Garant für mehr Unterrichtsqualität. Es geht dabei auch darum, dass wir unsere Personalressourcen, unsere Lehrerressourcen gezielt für eine bessere Bildung in Österreich einsetzen.
Insgesamt ist das Projekt „Klassenschülerhöchstzahl 25“ ein Beitrag dazu, den Unterricht individueller zu gestalten, Ressourcen besser zu verteilen, Schüler besser und gezielter zu betreuen und Schwache zu fördern und zu unterstützen, also insgesamt ein Beitrag dazu, die Unterrichtsqualität zu steigern und zu verbessern. Daher muss dieses Projekt „Klassenschülerhöchstzahl 25“ weiter ausgebaut und natürlich laufend evaluiert und angepasst werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.41
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz – Bitte.
18.41
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Zwei Berichte betreffen den Unterrichtsbereich; der eine den Bereich Controlling im Bundesschulwesen. Da möchte ich, was heute hier bereits erörtert wurde, die dringende Reform in der Schulverwaltung kurz streifen. Immerhin hat der Rechnungshof 18 konkrete Feststellungen getroffen, wie es im Bereich Controlling im Argen liegt. 13 davon betreffen nur das BMUKK allein, alle anderen betreffen das BMUKK in Kombination mit den Landesschulräten.
Diese hohe Zahl – nämlich 18! – an derartigen Feststellungen soll die Notwendigkeit und die Dringlichkeit begründen. Der Rechnungshof ist als Hilfsorgan des Nationalrates nicht zuletzt eines der Organe, die immer wieder einmahnen, dass die Schulverwaltungsreform dringend, noch dringender, am dringendsten geboten ist.
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