Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 201

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20.10.10

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Meine Damen und Herren! Solange die Qualität der Abgeordneten der Regierungsparteien, in der sie sich mit der politischen Immunität auseinandersetzen, so ist, wie wir gerade beim Abgeordneten Donnerbauer erlebt ha­ben, kann ich nur sagen: Schaffen wir sie ab! (Beifall beim BZÖ.)

Machen wir einen Vorratsbeschluss des österreichischen Nationalrates, wie folgt: Es werden alle Abgeordneten der Freiheitlichen Partei und des BZÖ ausgeliefert! Grüne nur dann, wenn es sich nicht gerade um Bürger handelt. Wenn sie Abgeordnete sind, dann dürfen sie freilich weiterhin hier herinnen sitzen. – Vorratsbeschluss Nummer eins.

Vorratsbeschluss Nummer zwei: Abgeordnete der Österreichischen Volkspartei und der SPÖ werden niemals ausgeliefert, unter keinen Umständen, egal, welcher Straftat sie jemals beschuldigt werden! – Zweiter Teil. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Dritter Teil, sehr geehrte Damen und Herren: Schaffen wir die Immunität wirklich gänz­lich ab! Das, was sich gestern im Immunitätsausschuss abgespielt hat, auch seitens der Abgeordneten der ÖVP – Kollege Großruck –, auch seitens der Abgeordneten der SPÖ, war jämmerlich.

Ein Abgeordneter der FPÖ – ich habe kein besonderes Naheverhältnis zu ihm, sage ich jetzt einmal ganz ehrlich; auch kein besonderes Naheverhältnis zum WKR-Ball, ich war nie dort, ich werde auch nie hingehen; aber es steht jedem frei, was er tut – geht in seiner Funktion als Abgeordneter zum Nationalrat der Republik Österreich zu diesem Ball, für den er den Ehrenschutz übernommen hat. Im Korruptionsstrafrecht, das wir im Juli beschließen werden, steht, dass zur Amtstätigkeit eines Abgeordneten – Kollege Donnerbauer, Sie werden mir recht geben – der Besuch von Veranstaltungen zu Re­präsentationszwecken zählt. Das beschließen wir im Strafrecht, oder?

Der Abgeordnete geht also dorthin und leistet dort eine politische Demonstration als Abgeordneter und als Mitglied des Landesverteidigungsausschusses, der zufälligerwei­se auch Offizier ist, um eine sinnwidrige Weisung des Ministers provokativ zu entlar­ven. Dann zeigt dieser Minister als Exekutivorgan das Legislativorgan, den Abgeordne­ten, an, und wir liefern das Legislativorgan, den Abgeordneten Podgorschek, der Re­gierung aus.

Jetzt frage ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren, von der ÖVP: Wofür hat man denn das Immunitätsgesetz geschaffen, für wen denn? – Um Abgeordnete der Legis­lative vor einem schändlichen Zugriff der Exekutive zu schützen. Wir liefern den Abge­ordneten Podgorschek nicht der Justiz aus, sehr geehrter Herr Justizsprecher Donner­bauer, wir liefern ihn der Verwaltungsstrafbarkeit aus aufgrund einer Anzeige eines Mi­nisters. Jetzt frage ich Sie: Wofür haben wir die Immunität noch? Wofür haben wir sie noch? Schaffen wir sie doch ab!

Wenn die Immunität in diesem Haus nur mehr von der Tageslaune des Herrn Großruck oder irgendeines Hinterbänklers der SPÖ abhängig ist, sehr geehrte Damen und Her­ren, dann ersuche ich Sie inständig: Schaffen wir sie ab!

Ich weiß, dass es Abgeordnete der Sozialdemokratie gibt, die ein ganz anderes Ver­hältnis zur Immunität haben. Ich weiß, dass Herr Abgeordneter Donnerbauer immer sehr klare Entscheidungen herbeiführen will (Rufe bei der SPÖ: Der ist nicht bei uns!), der auch ein hohes Verständnis für die Immunität hat, wenn sie gerechtfertigt ist. (Rufe bei der SPÖ: Der ist aber nicht bei uns!) – Entschuldigung, Abgeordneter Pendl, ich nehme das sofort zurück.

Ich weiß, dass Herr Abgeordneter Lopatka, Herr Abgeordneter Stummvoll, sehr viele Kollegen auch in der ÖVP auch in so einem Fall sagen würden: Ja Freunde, wenn nicht hier, wann greift denn die politische Immunität doch?

 


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