Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 204

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mentarier bin! (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Öllinger, Sie sind auch Berufsdemons­trant und auf der anderen Seite Abgeordneter!)

Zweites Argument. – Sie, Herr Abgeordneter Grosz, haben behauptet, es betrifft immer nur Oppositionsabgeordnete. Ich gebe Ihnen insofern recht, als ich sage: Ja, es gibt einen Überhang an Oppositionsfällen. Das kann man sich anschauen, aber bitte, sine ira et studio.

Ich nenne jetzt nur den vergleichbaren Fall. Wir hatten im Immunitätsausschuss den Fall, dass ein Abgeordneter dieses Hauses, der gleichzeitig Bürgermeister ist, als Bür­germeister offensichtlich eine Verwaltungsübertretung – ich weiß das nicht mehr ge­nau – begangen hat und wir zu entscheiden hatten, ob er unter den Schutz der Im­munität fällt, er ist ja Abgeordneter, oder ober er nicht unter den Schutz der Immunität fällt, weil – das haben wir aus dem Ablauf geschlossen – das Delikt, das ihm vorgewor­fen wurde, vermutlich im Zusammenhang mit seiner bürgermeisterlichen Tätigkeit steht. Selbst für den Fall, dass er als Abgeordneter eine Äußerung macht, um seine bürgermeisterliche Tätigkeit irgendwie zu rechtfertigen, was ja jederzeit möglich ist, war für den Ausschuss klar, das fällt nicht unter die Immunität. So wurde auch entschie­den – und das war ein Abgeordneter einer Regierungspartei. Ich glaube, Sie wissen es.

Also von daher, glaube ich, muss man wirklich sehr sauber trennen. (Abg. Grosz: Das ist aber nicht vergleichbar, weil in seinem Fall war es eine politische Demonstration!) Na selbstverständlich ist das vergleichbar, vor allem betrifft es Ihre Argumentation. Man muss sehr sauber trennen, und das, glaube ich, wurde in diesem Fall auch versucht.

Ich würde mir auch wünschen, Herr Abgeordneter Grosz, dass Sie etwas mehr bei Ihrer Logik im Ausschuss bleiben würden, dann hätten Sie nämlich bei der Abstim­mung vorhin nicht mit jenen Parteien stimmen dürfen, die für die Auslieferung gestimmt haben, was Kollegen Strache betrifft. Im Ausschuss haben Sie eine völlig andere Argu­mentation, was Kollegen Strache betrifft, vertreten und haben gesagt, es gibt einen Zu­sammenhang mit der politischen Tätigkeit. (Abg. Grosz: Ja, gibt es eh!) Ja, aber in die­sem Fall haben Sie jetzt anders gestimmt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Nein, wir haben im Ausschuss auch seiner Auslieferung zugestimmt!)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.24.34

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Zunächst, Herr Kollege Pendl: Zu Ihren Ausführungen kann ich – um Ihre eigenen Worte zu verwenden – nur sagen, man kann den Fall auf drei Arten behandeln: sachlich, unemotionell – oder so wie Otto Pendl. (Heiterkeit bei der FPÖ.)

Kollege Öllinger, es überrascht mich natürlich nicht nach dem, was Sie im Ausschuss schon geliefert haben, aber es ist erstaunlich, welche Amnesie Sie erleiden, wenn es um eigene Probleme geht. Vor fast genau einem Jahr haben wir die gleiche Diskussion gehabt. Damals ist es darum gegangen – um Ihre Worte zu verwenden –, dass der Ab­geordnete – in diesem Fall Herr Abgeordneter Öllinger – das Pech hatte, eine zweite Funktion zu haben. So wie unser Abgeordneter Podgorschek das Pech hat, Offizier zu sein, hat Herr Abgeordneter Öllinger das Pech, ein Bürger zu sein, der Bürger Öllinger.

Abgeordneter und Bürger Öllinger geht zu einer Demonstration. Diese wird per Verord­nung des zuständigen Behördenleiters aufgelöst. Die Leute werden aufgefordert, zu gehen. Wer bleibt bei der verbotenen Demonstration? – Der Bürger Öllinger! Aber der Bürger Öllinger in diesem Fall – ganz anders, Kollege Donnerbauer – bleibt ewig Abge­ordneter. Die zweite Funktion gibt es nicht, daher kann sich Abgeordneter Öllinger


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