Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 29

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sie haben angekündigt, im Zuge der Novellierung der Obsorge – so es dazu kommt – auch das Namensrecht novellieren zu wollen. Ich halte dies für einen beachtlichen Schritt. Da gibt es von unserer Seite auch – ungewöhnlich, aber doch – Lob für Sie, dass Sie das angehen, denn dies ist auch eine langjährige Forderung von uns. Es geht in die Richtung, dass mehr gemeinsame Doppelnamen, die eine neue Familienidentität abbilden, möglich sind. Wir kriegen immer wieder Schreiben, in denen man fragt: Warum können wir nicht gemeinsame Doppelnamen mit dem Kind oder gemeinsame Doppelnamen der Ehepartner haben?

Meine Frage ist: Warum koppeln Sie die Novellierung der Obsorge mit der Novellierung des Namensrechts, zumal bei der Obsorge offensichtlich noch massiver Diskussions­bedarf besteht? Dadurch kommt ja das Anliegen der Änderung des Namensrechts in eine Endloswarteschleife. Entkoppeln Sie das!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Das Namensrecht ist ein wesentlicher Teil dieses Familienrechtspaketes, und wie Sie vollkommen richtig gesagt haben, geht es da um mehr Flexibilität, als wir sie heute haben, weil wir natürlich sehen, dass die Menschen mehr Flexibilität wollen, so zum Beispiel in den von Ihnen angesprochenen Fällen: gemeinsamer Doppelname für die ganze Familie – das wird es künftig geben –, oder es wird auch möglich sein, wenn zum Beispiel die Eltern getrennte Namen haben, dass das Kind einen Doppelnamen hat, gebildet aus den beiden Elternnamen. Was aber auch sichergestellt wird, ist, dass nicht zu lange Namensketten entstehen, denn das wäre natürlich auch nicht zielführend. Das heißt, es können maximal zwei Elemente mit Bindestrich verbunden werden und nicht mehr, um nicht zu zu langen Ketten zu kommen.

Ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass wir auch in Bezug auf die Obsorge rasch zu einer Lösung kommen. Deswegen sehe ich im Moment keinen Bedarf, das Namens­recht auszukoppeln. Das wird ein großes Paket werden: mit Verbesserungen bei der Durchsetzbarkeit des Besuchsrechtes, mit Verbesserungen im Obsorge- und Besuchs­rechtsverfahren, mit Verbesserungen in Bezug auf gemeinsame Obsorge, und dann eben auch das Namensrecht. Das wird ein schönes, großes Paket, und ich bin da optimistisch, dass es gelingen wird, da rasch zu einer Lösung zu kommen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 152/M. Herr Abgeordneter Steinhauser, Sie sind wieder am Wort. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Justizministerin! Die Mietkosten in den letzten zehn Jahren sind explodiert: Von 2000 auf 2010 ist der Hauptmietzins im Bereich des Altbaus um 58 Prozent gestiegen, im Vergleichszeitraum die Löhne um 22 Prozent. Daraus wird relativ klar: Wohnen wird immer teurer. Es wird immer mehr Geld für Wohnen ausgegeben. Das ist eine besondere Belastung für junge Familien. Meine Frage an Sie:

152/M

„Welche konkreten gesetzlichen Reformen im Mietrecht planen Sie, um ein weiteres Ansteigen der Mietpreise zu stoppen?“

(Abg. Ing. Hofer: Keine Vermögensteuer!)

 


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