Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 30

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Abgeord­neter! Ich möchte zunächst einmal darauf hinweisen, dass im Regierungsprogramm für diese Gesetzgebungsperiode keine substanzielle Änderung des Mietzinsrechtes vorgesehen ist.

Soweit das Regierungsprogramm gesetzgeberische Maßnahmen bei der Valorisierung des Mietzinses zur Vermeidung allzu häufiger Mietzinserhöhungen vorsieht, wurde dies ja bereits erledigt, nämlich durch die Wohnrechtsnovelle des Jahres 2009. Dieses Anliegen wurde bereits erfüllt. Seither werden nämlich die mietrechtlichen Richtwerte nur noch alle zwei Jahre angepasst, und das ist natürlich klarerweise eine ganz wichtige neue Regelung für die Mieterinnen und Mieter.

Die Regelungen über die Mietzinsbegrenzung im österreichischen Mietrecht könnten aber durchaus noch optimiert werden – da gebe ich Ihnen recht –, um eben auch eine Verbesserung ihrer Effektivität und auch eine einheitlichere Ausgestaltung zu gewähr­leisten.

Man muss sich aber natürlich gerade in diesem Bereich auch vor Augen halten, dass es dabei ja um einen gesetzlichen Eingriff in die Privatautonomie geht. Und bei jedem gesetzlichen Eingriff in die Privatautonomie muss man natürlich schon mit Finger­spitzengefühl vorgehen und muss sich das ganz genau anschauen. Da bin ich schon dafür, auch wirklich vorsichtig zu agieren. Vor allem muss man, wenn durch gesetz­liche Regelung in die Privatautonomie eingegriffen wird, auch die davon betroffenen Interessen sehr ernst nehmen und auch schauen, dass man einen guten Interessen­ausgleich findet.

Gerade wenn man sich das Mietzinsrecht anschaut, sieht man ja, dass das Mietzins­recht in Wirklichkeit auch auf einem Interessenausgleich zwischen den Mietern und Vermietern basiert, und, wie gesagt, um diesen Interessenausgleich geht es auch immer. Wir wollen natürlich auch, dass Veränderungen und Verbesserungen durchaus möglich sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Steinhauser, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Ich möchte mich für die Ehrlichkeit bedanken, denn das ist man ja nicht gewohnt, dass jemand auf ein akutes Problem angesprochen sagt: Da ist nichts geplant! Das ist zwar inhaltlich schlecht, aber zumindest politisch redlich. Einerseits kann man sozusagen sagen: Respekt, dass Sie ehrlich sind! Auf der anderen Seite glaube ich: So einfach geht es nicht!

58 Prozent sind keine Kleinigkeit, und ich glaube, dass man die Bekämpfung der Teuerungswelle im Mietrecht ernsthaft angehen muss. Wir haben vorgeschlagen, dass man ein Mietzinsmodell schafft, in dem abschließend festgelegt ist, wofür es Zu- und Abschläge geben soll und in welcher Höhe. Damit ist Transparenz gewährleistet, denn das Hauptproblem des Mietrechts ist, dass beim Richtwert Fantasiemieten verlangt werden.

Meine Frage ist: Können Sie sich ein Modell in diese Richtung vorstellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Transparenz ist natürlich etwas, was in allen Bereichen wünschenswert ist, und ich habe auch davon gesprochen, dass etwa auch eine einheitliche Ausgestaltung wünschenswert wäre, und das geht ja auch in Richtung mehr Transparenz, wenn man eine einheitliche Ausgestaltung vornimmt.

 


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