Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 31

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Aber, wie gesagt, es geht auch darum, vorsichtig zu agieren, weil verschiedene Inter­essen betroffen sind, und man muss meines Erachtens schon Lösungen finden, die den unterschiedlichen Interessen gerecht werden und wirklich so weit wie möglich einen Interessenausgleich sicherstellen. Wenn das mit einem Modell, wie es Ihnen vorschwebt, gelingt, können wir uns das gerne einmal näher ansehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Vock, bitte.

 


Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Von den rund 4 Millionen Wohnungen in Österreich sind rund 3 Millionen in Privatbesitz. Ein guter Teil dieser Wohnungen ist allerdings leer stehend. In meiner Heimatgemeinde waren dies bei der letzten Erhebung rund 10 Prozent. Fragt man die Eigentümer, warum die Wohnungen nicht vermietet werden, erhält man die Antwort, dass sie durch das Mietrechtsgesetz und lange Prozesse verunsichert sind. Würden diese Wohnungen auf den Markt kommen, würde das Angebot deutlich erhöht und die Mietpreise würden sogar deutlich sinken.

Was gedenken Sie zu unternehmen, um diese Unsicherheit der Vermieter zu beseiti­gen, damit die leer stehenden Wohnungen auf den Markt kommen und somit die Mietpreise deutlich gesenkt werden können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ja, das zeigt eben jetzt auch im Vergleich zur vorigen Wortmeldung, dass es unterschiedliche Interessen gibt und wie wichtig hier auch ein Interessenausgleich ist, weil natürlich sowohl die Mieter als auch die Vermieter berechtigte Interessen haben. Es ist im Moment jetzt keine konkrete Regelung in diese Richtung geplant, aber ich werde mir natürlich auch dieses Problem ansehen. Vielleicht kann man eine gemeinsame Lösung finden, wenn wirklich beide Interessen zusammengebracht werden können und man einen Interessenausgleich schafft, mit dem beide ganz gut leben können, denn, wie gesagt, ich bin nicht dafür, das eine Interesse gegen das andere auszuspielen oder den einen gegenüber dem anderen zu bevorzugen. Man braucht gute Lösungen für beide Teile in diesem Bereich.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Becher, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Vielleicht darf ich das anders formulieren, weil es ja auch immer darauf ankommt, wer Eigentümer ist. Wenn wir uns das an­sehen, dann stellen wir fest, bei den Gemeindewohnungen ist in demselben Zeitraum die Miete um 9 Prozent gestiegen, bei der GBV um 11 Prozent und bei den Privaten ist sie um über 22 Prozent gestiegen. Das betrifft vor allem Wohnungen, die vor 1945 errichtet worden sind und dem Richtwertmietzinsmodell unterliegen. Das heißt also, genau dieses Modell ist anscheinend nicht ausreichend, um dieses Problem zu bewältigen.

Jetzt meine Frage: Können Sie sich vorstellen, dass wir in diesem Bereich bei den Richtwertmietzinsen Änderungen vornehmen? Wir haben ja auch eine Reihe von Lösungsvorschlägen eingebracht, damit wir dieses Problem bewältigen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wie ich bereits erwähnt habe, war ein ganz wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang die Wohnrechtsnovelle 2009, wodurch eben gewährleistet worden ist, dass die mietrechtlichen Richtwerte nur noch alle zwei Jahre angepasst werden. Das war natürlich ein ganz wichtiger Schritt, aber man kann auch noch über weitere Schritte reden. Aber, wie gesagt, es ist ein gesetz­licher Eingriff in die Privatautonomie, das muss man berücksichtigen, und deshalb


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