Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 32

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muss man mit derartigen Maßnahmen auch sehr vorsichtig umgehen, weil das natür­lich schon ein massiver Eingriff ist. Aber wenn es hier möglich ist, Lösungen zu finden, die beiden Interessen, die hier angesprochen sind, gerecht werden, nämlich jenen von Mieter und Vermieter, wenn es solche Lösungen gibt, bin ich gerne dazu bereit.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Singer, bitte.

 


Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Leistbares Wohnen ist ein Grundsatz unserer Wohnungspolitik. Sehr geehrte Frau Bundesministerin, wie verhält sich das österreichi­sche Mietpreisniveau im Vergleich zu jenem anderer europäischer Staaten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Jetzt war eben viel die Rede von den Erhöhungen des Mietzinses. Ich möchte schon einmal sagen, dass das gesetzliche Mietzinsrecht in den letzten Jahren eben nicht verändert worden ist, und möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die mit Anfang April dieses Jahres wirksam gewordene Valorisierung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ja ledig­lich die Änderung des Verbraucherpreisindexes in den letzten zwei Jahren nachvoll­zogen hat – um das einmal auch klarzustellen.

Zu Ihrer Frage, ob es hinsichtlich des Mietzinsniveaus irgendwelche Vergleichsmög­lichkeiten gibt: Uns liegen im Justizministerium keine empirischen Daten betreffend das Mietzinsniveau in anderen europäischen Staaten vor, also da haben wir keine Daten. Es lässt sich allerdings sagen, dass die Wohnungsmietpreise etwa in Wien im Vergleich zu jenen in anderen großen europäischen Städten, wie etwa London, Paris oder München, doch viel niedriger liegen, und das, obwohl Wien zu den Städten mit der höchsten Lebensqualität weltweit zählt, also zumindest eine der Städte mit der höchsten Lebensqualität ist. Trotzdem sind hier die Mietpreise im Vergleich zu jenen in anderen Städten niedriger.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Markowitz, bitte.

 


Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Frau Bundesminister! Wir stehen aber für klare Transparenz diesbezüglich. Ich habe 2010 einen Antrag eingebracht, in dem es mir vor allem um Wohnungen, die zurückgegeben wurden, geht, und zwar, was die Ausmalregelung betrifft. Das wurde gekippt, wie Sie wissen. Das heißt, wenn eine Wohnung in normalem Zustand zurückgegeben wird, muss sie nicht ausgemalt werden. Die Praxis zeigt aber, wie Sie wissen, dass es gerade bei den Vorsorge­wohnungen, die zurzeit extrem boomen, immer eine Mietvertragsklausel gibt, wonach die Wohnung ausgemalt werden muss.

Jetzt haben wir 2010 gefordert, dass es da eine klare Regelung gibt. Wir wollen, dass die Menschen, die Vermieter und die Mieter, sich auskennen. Diesbezüglich werden Sie mir, glaube ich, zustimmen, dass es hier doch eine gesetzliche Regelung geben muss, damit es hier klare Richtlinien und Regeln gibt.

Meine Frage dazu wäre auch: Wie gehen Sie mit den Vorsorgewohnungsbesitzern um, die Mietnomaden haben, die die Menschen ein halbes Jahr bis ein Jahr nicht hinausbekommen und ein persönliches finanzielles Existenzproblem bekommen?

Meine Frage lautet diesbezüglich: In welchem Zeitraum gedenken Sie Änderungen in diesen zwei Fällen durchzuführen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Betreffend die Problematik, die Sie angesprochen haben, die Verpflichtung zum Ausmalen der Wohnung: Dazu gibt es


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