Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 43

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Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Ich darf dazu zuerst einmal festhalten, dass die beiden reformwilligsten Landeshauptleute auch aus meiner Partei kommen, nämlich Erwin Pröll und Josef Pühringer. Das waren ja die Ersten, die einer solchen Reform zugestimmt haben. Dort haben wir die Bezirksgerichtsreform als Erstes durchgesetzt. Auch das möchte ich hier hervorheben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Petzner: Der Erwin Pröll ein Reformer, das ist etwas ganz Neues!)

Mit den anderen Landeshauptleuten wird es noch intensive Gespräche geben. Mein Problem ist natürlich, ich kann den Landeshauptleuten nichts anbieten außer guten Argumenten. Ich kann nur mit Argumenten überzeugen, mit Argumenten wie mehr Qualitäts­steigerung durch Spezialisierungsmöglichkeiten, mehr Bürgerservice und mehr Sicherheit an allen Gerichtsstandorten, sonst habe ich wenig zu bieten. Und ich versuche halt weiterhin, die Landeshauptleute, auch wenn sie dem Ganzen etwas kritisch gegenüberstehen, mit Argumenten zu überzeugen und da zu Lösungen zu kommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Linder, bitte.

 


Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Kärnten hat – im Gegensatz zur Aussage des Kollegen von den Grünen – sehr wohl schon lange umgesetzt, dass es nur mehr pro Bezirkshauptstadt ein Bezirksgericht gibt, mit Aus­nahme der drei zweisprachigen – eine Kärntner Besonderheit aufgrund der Zwei­sprachigkeit. Von den Slowenen-Verbänden wurde gefordert, dass dann, wenn die zwei­sprachigen Bezirksgerichte geschlossen werden, in den bestehenden Bezirks­gerichten die Zweisprachigkeit ausgeweitet wird.

Haben Sie diesbezüglich mit den Slowenen-Verbänden Verhandlungen geführt? Und gibt es schon Zusagen, dass in bestehenden Bezirksgerichten, wie zum Beispiel in Villach, in Zukunft die Zweisprachigkeit, zwei Amtssprachen verpflichtend sein sollen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Dazu möchte ich zuerst einmal festhalten, dass das von Ihnen angesprochene „pro Bezirkshauptstadt ein Bezirks­gericht“ weder gesetzlich vorgesehen noch etwas Gottgegebenes ist. Also es muss nicht so sein, es sind auch da sehr wohl Änderungen möglich.

Ich habe vorhin von landesspezifischen Besonderheiten gesprochen, die es zu berück­sichtigen gilt. In Kärnten ist eine dieser landesspezifischen Besonderheiten eben die Zweisprachigkeit an drei Bezirksgerichten. Und natürlich wird an der Zweisprachigkeit als solcher nicht gerüttelt – sie ist auch verfassungsrechtlich verankert –, aber man kann sehr wohl über Zusammenlegungen sprechen, und das tun wir gerade. Wir führen Gespräche mit den Volksgruppenvertretern, inwiefern sie sich eine Zusammen­legung – in welcher Konstellation auch immer – der zweisprachigen Bezirksgerichte vorstellen können. Wie gesagt, diese Gespräche laufen noch. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Köfer, bitte.

 


Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesminister! Ihr Besuch in Kärnten ist uns ja nicht verborgen geblieben. Sie haben auch ganz gute Gespräche mit dem Landeshauptmann geführt, wie wir den Medien entnehmen konnten.

Meine Frage: Sie kennen natürlich auch die Aushöhlung der Infrastruktur im ländlichen Raum, speziell in Kärnten. Gibt es bereits konkrete Namen, welche Gerichte in Kärnten geschlossen werden müssen, und weiß der Kärntner Landeshauptmann darüber Bescheid?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


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