Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 55

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Ausbau- und Finanzierungsplan für den Hochschulsektor sowie Steigerung der öffentlichen Mittel für die Universitäten bis zum Jahre 2020; wenn es möglich ist auch eine Verdopplung – und es muss möglich sein – der Zahl der Studienplätze an den Fachhochschulen und mehr Geld für die Erwachsenenbildung; und natürlich Steige­rungen der AbsolventInnenquoten, ganz klar. Also da gibt es eine ganze Serie. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Da wollen wir uns jedenfalls einbringen, das halte ich für ganz entscheidend. Daher darf es in diesem Haus kein Ende der Behandlung der Themen dieses Volksbegehrens geben, sondern wir treten für eine Fortsetzung ein und nicht für eine Beschäfti­gungs­therapie und bloße Diskussion, sondern letztendlich sollen auch ganz konkrete Ergeb­nisse erzielt werden. Und da ist die Universität ebenfalls ein wichtiger Aspekt. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Sinne, so glaube ich, ist es ganz gut, dass wir heute einmal diese Grund­satzdebatte führen und dass das Volksbegehren dazu geführt hat, dass wir auch hier darüber diskutieren. Vielleicht machen wir einmal eine Geschäftsordnungsänderung, damit auch der Hauptexponent eines Volksbegehrens hier herauskommen und sich erklären kann. Es würde uns interessieren, was er uns auch in diesem Rahmen zu sagen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

11.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


11.01.52

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es freut mich ja immer, wenn sich der Herr Kollege Cap an einer Bildungsdebatte beteiligt. Ich hätte mich auch gefreut, wenn Sie ein wenig an den Aus­schussberatungen teilgenommen hätten, Herr Klubobmann, dann hätten Sie nämlich gewusst, dass einige dieser Themen, die Sie da als Themen des Ausschusses ange­sprochen haben, schon vorher erledigt waren, etwa die Oberstufenreform oder die Einigung über die Neue Mittelschule. Es ist unzweifelhaft so, dass – und da sind wir uns völlig einig – die Proponenten des Bildungsvolksbegehrens mit diesem Volksbe­gehren einen wesentlichen Beitrag zur Bildungsdebatte insgesamt geleistet haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke auch – und ich möchte das schon sagen; auch Sie haben darauf verwiesen, Herr Dr. Cap –, dass wir neue Standards im Umgang mit einem Volksbegehren gesetzt haben, denn – und ich bewerte jetzt nicht die Anzahl der Unterschriften, sondern ich möchte einfach die Behandlung ins Zentrum rücken – kein Volksbegehren ist bisher derartig intensiv hier im Haus beraten worden, und zwar nicht nur in quantitativer Hinsicht, sondern, wie ich meine, auch in qualitativer Hinsicht. Alle Ausschussbera­tun­gen waren außerordentlich konstruktiv, waren gut ausgestattet mit exzellenten Exper­tin­nen und Experten. Es ist auch gelungen – ich möchte das wirklich betonen –, in einem ausgezeichneten Verhandlungsklima das Gemeinsame ins Zentrum zu rücken.

Wir haben unzählige Gespräche mit einzelnen Proponenten des Bildungsvolksbegeh­rens geführt, natürlich auch mit den Kollegen, den Bildungssprechern der anderen Parteien. Es war klar, dass vonseiten der Proponenten des Bildungsvolksbegehrens sehr stark der Wunsch bestanden hat, dass wir heute Initiativanträge zu einzelnen Punkten vorlegen. Ich verstehe dieses Anliegen, denn manches geht in der Bildungs­politik zu langsam, manches ist zweifelsohne zu zäh unterwegs.

Dennoch, muss man natürlich sagen, ist das Parlament für sich alleine genommen nicht sozusagen der Herr über alles und jedes, sondern es bewegt sich in einem


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