Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 86

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5. eine Reform der 9. Schulstufe zu forcieren, welche das Ende der Schulpflicht mit dem Erreichen eines vergleichbaren Bildungsziels verknüpft;

6. die Schulpartnerschaft auszubauen.“

12.43


Präsident Fritz Neugebauer: Danke vielmals. – Dieser Entschließungsantrag ist nun ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung, genau wie jener, den zuvor Herr Abgeordneter Dr. Grünewald in seinen Kernpunkten erläutert hat. Dieser Antrag ist wegen seines Umfanges auch verteilt worden.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elmar Mayer, Werner Amon MBA, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Harald Walser, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fortsetzung des Bildungsreformprozesses, schulische Tagesbetreuung

zum Bericht 1793 d.B. des Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Volks­begehrens „Bildungsinitiative“ (1647 d.B.).

In den Beratungen des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Volksbegeh­rens Bildungsinitiative am 16. April 2012 wurden die einzelnen Forderungen des Bildungsvolksbegehrens von den Abgeordneten zum Thema „Pädagogische Schwerpunkte“ unter Beiziehung der Bevollmächtigten, des zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung, von Mitgliedern des Bundesrates sowie Auskunftspersonen des Ausschusses und der Fraktionen diskutiert.

Die Förderung von Interessen, Begabungen und Talenten, die gesicherte Kenntnis der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen, der Grundkompetenzen und Wahl­freiheit müssen im Mittelpunkt des gesamten Bildungssystems stehen. Neue Lehr- und Lernmethoden müssen Einzug ins Klassenzimmer halten. Freies, selb­ständiges und kreatives Lernen soll künftig mit Lehrer/innen-Vorträgen, -Projekt­unterricht, -Gruppenarbeit und -Praktika abwechseln. Soziale Fertigkeiten wie das miteinander Leben und Arbeiten können, Empathie, solidarisches Verhalten, Toleranz, Verant­wortung und Disziplin sind ebenso wichtige pädagogische Ziele wie die Vermittlung von Wissen und die Lösung von Problemstellungen. Der Sprachförderung kommt besondere Bedeutung zu. Die Anzahl von Risikoschüler/innen muss reduziert und dem Erlernen der Kulturtechniken muss Vorrang gegeben werden. Die Schule soll indivi­duell und differenziert nach Eignung, Neigung und Leistung fördern. Kein Kind darf „zurückgelassen“ werden. Bildung und Ausbildung legen den Grundstein für eine gelungene Entwicklung der Persönlichkeit. Bildung ist der Schlüssel für eine Zukunft, in der es gerecht und menschlich zugeht.

Wichtigste Voraussetzung zur Umsetzung und Bewältigung der neuen Herausforde­rungen ist der zügige Ausbau der bedarfsorientierten schulischen Tagesbetreuung in denen sich unter Berücksichtigung der Wahlfreiheit der Eltern Unterricht, Förderung, Sport und Bewegung sowie musische und kreative Bildung abwechseln. Den Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen muss entsprechend Rechnung getragen werden. Das Schulsystem soll durchlässig sein und sicher stellen, dass es keinen Abschluss ohne Anschluss gibt.

Ziel muss es sein, dass alle Schülerinnen und Schüler am Ende der Schulpflicht die Grundkompetenzen in den Bereichen Englisch, Deutsch und Mathematik, gefestigt beherrschen und ein definiertes Maß an Allgemeinbildung aufweisen, um für ihr


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