Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 95

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Es steht in der gesetzlichen Regelung drin, dass die fünf stärksten Bundesländer automatisch auch einen Stellvertreter des Landesschulratspräsidenten ... (Abg. Amon: ... einen Landeshauptmann-Stellvertreter?) Ich sage Ihnen jetzt etwas: Wir haben einen Landesschulratspräsidenten, der in Wirklichkeit nur spazieren geht (Zwischenruf des Abg. Amon), der ein Anrecht auf ein Dienstauto hat. Das brauchen wir alles nicht! (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Seit fünf Jahren ist Kärnten von der Bevölkerung her nicht mehr so stark, dass uns auch dieser Posten zusteht. Ich bitte Sie: Mit einem einfachen Strich, einer Novellierung dieses Gesetzes, wäre eine Effizienz­steigerung in diesem Bereich möglich! – Nur um ein Beispiel zu nennen.

In Wirklichkeit geht es darum – so wie ja auch Hannes Androsch in seiner durchaus kritischen Rede zu diesem Volksbegehren festgestellt hat –, dass im Bildungsbereich (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen) die Regierungsparteien nicht an einem Strang, sondern in zwei verschiedene Richtungen ziehen. Deshalb ist das heute eine Schön-Wetter-Politik. In der Sache selbst ist in Wirklichkeit nichts weitergegangen!

Hätten wir die Forderung der Freiheitlichen umgesetzt, dass nämlich bereits ab 100 000 Personen (Präsident Neugebauer gibt erneut das Glockenzeichen) die Gesetze auch unmittelbar von Bürgerinitiativen beschlossen werden könnten, hätte dieses Volksbegehren sicherlich auch mehr Erfolg gehabt. (Beifall bei der FPÖ.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


12.54.54

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nun gut, das Thema Bildung und Volksbegehren ist ein sehr wichtiges Anliegen. Sehr viele Menschen haben nicht umsonst unterschrieben, sie möchten die bestmögliche Bildung für alle Menschen. Bildung ist generell der Schlüssel zu einem erfolgreichen Leben.

Behinderte Menschen haben auch im Bildungsvolksbegehren einen Passus, der besagt, dass die Situation in Österreich nach wie vor nicht gleichberechtigt ist. Chan­cen­gleichheit ist nicht vorhanden. Was ist damit genau gemeint? – Viele Eltern kom­men zu mir, nehmen Kontakt auf, haben die verschiedensten Barrieren in den ver­schie­densten Bereichen. Ich zeige Ihnen einfach mit Beispielen, was ich damit meine.

Nehmen wir an, ein behindertes Kind wird sowieso gut beschult – es ist anzunehmen, die Sonderschule hat die bestmöglichen Angebote, die LehrerInnen sind top aus­gebildet. Oder nehmen wir eine Integrationsschule: Da wird sowieso alles gegeben in dem Moment, in dem sonderpädagogische Förderbedarf besteht. – In Wirklichkeit muss man sagen: Vieles ist gut, aber die Chancengleichheit ist nicht zu hundert Prozent gegeben. Vergessen wir bitte nicht, dass Chancengleichheit wichtig ist!

Ein anderes Beispiel: Integrationsschulen. Da sind vielleicht Stützlehrer/Stütz­lehrerin­nen, die für ein paar Stunden Spezialunterricht geben, es sind da einige Materialien, die zusätzlich ausgegeben werden. Sie müssen aber in der gleichen Prüfungszeit wie alle anderen Kinder ihre Prüfungen schreiben. Sie schaffen es vielleicht nicht mitzu­turnen und werden befreit. Anstatt ihnen Angebote zu machen, die sie bewältigen können, nehmen sie einfach nicht teil. Ein Freifach kommt nicht in Frage, denn behinderte Kinder kosten zu viel. Man kann nicht umbauen, Material ist zu teuer, Ausstattung ist nicht vorhanden.

 


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