pflichtung der UNO-Konvention gegen Korruption umgesetzt, und zugleich erfüllen wir auch eine Verpflichtung, die uns GRECO auferlegt hat.
Aber auch im Bereich der öffentlichen Unternehmen sollen – auch einer Kritik der OECD folgend – klare Regelungen herrschen. So wird der Amtsträgerbegriff nunmehr auch auf Organe und Mitarbeiter der Rechtsträger öffentlichen Rechts und der öffentlichen Unternehmen ausgedehnt. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Entfall der Dienstrechtsakzessorietät. Das heißt, es soll bei der Vorteilsannahme durch Amtsträger nicht mehr rein auf das Dienstrecht abgestellt werden, weil für einige Berufsgruppen wie etwa für Minister, Bürgermeister oder Landeshauptleute gar kein Dienstrecht gilt.
Weiters war es mir natürlich auch wichtig, die notwendigen Verschärfungen und Klarstellungen im Bereich des sogenannten Anfütterns vorzunehmen. In Bezug auf das Anfüttern besteht zwar keine internationale Empfehlung, dennoch ist es aber meines Erachtens sehr wichtig, auch da ganz klare Regelungen zu schaffen. (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Wir sind von dem Zusammenhang zu einem konkreten Amtsgeschäft abgegangen und stellen künftig vielmehr auf die Beeinflussung der Amtstätigkeit ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Detail ließe sich zu den einzelnen Verschärfungen und Präzisierungen im Korruptionsstrafrecht natürlich noch vieles sagen, aber ich möchte noch einmal festhalten, dass wir mit diesen Gesetzen – nämlich sowohl mit dem Lobbying-Gesetz als auch mit den Verschärfungen im Bereich des Korruptionsstrafrechtes – tatsächlich einen Grundstein für mehr Ehrlichkeit und Transparenz in Politik und Verwaltung gelegt haben. Nun gilt es, diese Werte in Politik und Verwaltung auch zu leben.
Abschließend möchte ich mich noch einmal für die sehr konstruktive Zusammenarbeit bedanken und würde mir wünschen, dass diese beispielhafte Zusammenarbeit auch bei anderen justizpolitischen Diskussionen und Vorhaben fortgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.08
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
15.08
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Minister und Staatssekretäre! Ich glaube, es ist heute wirklich – und die Frau Bundesminister hat das ja sehr, sehr gut und umfassend ausgeführt, was die zwei Gesetze anlangt – gelungen, dass wir mit diesem Transparenzpaket europäische Standards setzen, und darauf sollten wir jedenfalls stolz sein.
Ich glaube, dass es nicht mehr und nicht weniger Beweis ist, dass die Herren Sickinger und Fiedler dieses Paket gestern und bei unterschiedlichen Anlässen gelobt haben. Es ist uns da wirklich geglückt, dass wir europäische Standards überschreiten in dieser Zusammenarbeit. Es war nicht leicht, es war ein großer Diskussionsaufwand, aber er hat sich gelohnt, und wir haben hier wirklich ein Vorzeigeprojekt. Österreich hat damit Schritte gesetzt, die in Europa sicherlich ihre Vorbildwirkung nicht verfehlen werden.
Was ich nicht ganz verstehe – Herr Präsident Graf ist jetzt nicht hier – ist, warum wir bei diesen Scheindiskussionen, in denen Scheinargumente vorgebracht werden, nur damit man irgendetwas Schlechtes an diesem Gesetz findet, nicht dazu übergehen, die echten Übelstände anzugreifen und zu bereinigen, wenn wir hier damit konfrontiert sind.
Ein Präsident eines Nationalrates ist ja nicht irgendwer, und wenn dieser einen Rechtsformenmissbrauch macht, indem er einer älteren, gebrechlichen Dame (Zwischenrufe
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