Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 127

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14.46.59

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Ministerbank! Hohes Haus! Es ist mir neu, Herr Kollege Auer, dass der Ministerpräsident der CSU in Bayern ein Kommunist ist, aber er ist genau auf jener Linie, die auch das BZÖ vertritt, und daran können Sie sich ein Beispiel nehmen. (Bei­fall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Prähauser.)

Meine Damen und Herren! Es wurde hier schon oft über das Thema Feuerwehr ge­sprochen. Die Feuerwehr wird hier für den ESM missbraucht. Jetzt möchte ich Ihnen, Frau Minister, ein Beispiel bringen, nachdem Sie so schön mit der Feuerwehr gekom­men sind. (Abg. Prähauser: Die Feuerwehr kann nichts dafür!) – Die Feuerwehr kann eben nichts dafür, und jetzt frage ich Sie, was klüger ist, wenn das das Holzhaus des Nachbarn in Vollbrand steht und nicht mehr zu retten ist: Soll ich dann hergehen und meine Pumpe verwenden, die zu klein dimensioniert ist und meinen Löschteich leer­pumpen, wenn ich den sich annähernden Flächenbrand sehe? (Abg. Jakob Auer: Ja, da muss ich aufpassen, dass ich ...!) Ich glaube, das ist nicht vernünftig. Ich glaube, da muss ich mir eine Reserve zurückhalten und mein Haus schützen. Das ist legitim und das wollen wir hier machen, meine Damen und Herren.

Nun zum ESM. Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM soll die Ablöse der vor­läufigen Maßnahmen des Euro-Rettungsschirmes, der Europäischen Finanzstabilisie­rungsfazilität EFSF werden. Aber eines kann ich Ihnen sagen: Es wird nicht funktionie­ren!

Ich erkläre Ihnen jetzt, warum das so ist: „Der Vorsitzende der Stiftung Ordnungspolitik und des Centrums für Europäische Politik, Lüder Gerken, kritisiert“ –

und das ist meiner Ansicht nach richtig –,

„dass der Stabilitätsmechanismus den Kern des Problems der südeuropäischen Län­der nicht erfasse: Dieses liege nicht in der Staatsverschuldung allein, sondern in der Verschuldung der Gesamtvolkswirtschaft aufgrund des anhaltenden Leistungsbilanzde­fizits. Diesem könne nur durch realwirtschaftliche Reformen begegnet werden. Solche Reformen seien zwar in den vereinbarten Mechanismen vorgesehen, indem die Ge­währung der Finanzhilfen an ,strenge Auflagen‘ geknüpft werden soll ...“ (Abg. Dr. Bar­tenstein: Eben! Genau!)

Gerken verweist aber darauf, „dass diese Auflagen in der Praxis nicht mit der notwen­digen Strenge durchgesetzt werden können, da die übrigen Euro-Staaten einem insol­venzgefährdeten Mitgliedstaat Finanzhilfen kaum versagen könnten und daher ihre Verhandlungsposition geschwächt sei.“ (Demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Stefan.)

Das haben wir jetzt sowieso schon gesehen, meine Damen und Herren, und genau so wird es kommen.

Der ESM verletzt auch die Nichtbeistandsklausel des EU-Vertrages, wonach die Union nicht als Ganzes für die Schulden der Mitgliedstaaten haften darf. Durch eine Ände­rung des EU-Vertrages soll diese Klausel nun ungültig werden, und das stimmt mich sehr nachdenklich, denn die Herrschaften, die diese Klausel eingebracht haben, wer­den sich dabei ja wohl etwas gedacht haben.

Der ESM soll künftig nicht nur Kredite an überschuldete Euro-Länder finanzieren, son­dern auch Anleihen von Euro-Ländern aufkaufen, vorsorglich Kredite zusagen und Geld zur Bankenstützung bereitstellen können.

Und jetzt kommt es: Diese Maßnahmen soll der ESM künftig ohne Kontrolle und auch ohne Einwilligung der Parlamente ausführen.

Da liegt ein großes Problem vor. Meine Damen und Herren von SPÖ, ÖVP und Grü­nen: Das ist die Aushebelung der Demokratie; da geht es in Richtung Diktatur. Auch


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