Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 287

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ein weltweit angewandtes Instrument für vorsorgenden Umweltschutz. Mit dieser No­velle wird die Effizienz von UVP-Verfahren weiter gesteigert. Das UVP-Gesetz wird so­mit kontinuierlich weiterentwickelt und eine notwendige Balance zwischen Ökologie und Ökonomie geschaffen und gefunden.

Durch die Novelle wird die Abwicklung von Planungs- und Genehmigungsverfahren un­ter Berücksichtigung umwelt- und gesellschaftspolitischer Notwendigkeiten in Zukunft schneller, einfacher und genauer möglich sein. Projekte wie der Ausbau der Wasser­kraft und der sogenannten kleinen Windkraft, können somit leichter umgesetzt werden. Damit wird die Vorreiterrolle Österreichs, die ja jetzt bereits gegeben ist, in Bezug auf Strom aus erneuerbarer Energie weiter gefestigt.

Diese Novelle stellt daher eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Novelle 2009 dar, die wesentliche Vereinfachungen zum Beispiel für Hochwasserschutzprojekte gebracht hat. Mit dieser Novelle ist es gelungen, Österreich als Standort noch attraktiver zu ma­chen und trotzdem eine nachhaltige Umweltpolitik zu betreiben. Notwendige Rahmen­bedingungen werden geschaffen und unnötige Steine damit auch entsprechend aus dem Weg geräumt. Investoren wird damit die Möglichkeit gegeben, in einer vernünf­tigen Zeit zu einer Entscheidung über ihr Projekt zu gelangen.

Damit wird eine wirtschaftliche Entwicklung bei gleichzeitiger Sicherung der hohen Qualität von Umweltschutz, Klimaschutz und Wasserschutz ermöglicht. Mit einer Zu­stimmung zur vorliegenden Novelle sind alle Parlamentsfraktionen eingeladen, ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

0.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. – Bitte.

 


0.14.32

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch auf der Seite der Ge­meinden ist diese gesetzliche Regelung zu begrüßen. Es sind einige Sachen drinnen, die es uns erleichtern werden, die Arbeit in den Gemeinden zu vollziehen. Wir als Ge­meinde sind es gewohnt, rasch, effizient, korrekt und bürgernah zu handeln, und das wird uns manchmal durch die Bundesgesetze erschwert.

Einige Verbesserungen sind durch dieses Gesetz eingetreten: Es wurde eine Verfah­rensvereinfachung und -beschleunigung angedacht und auch umgesetzt, zum Beispiel die Einführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung statt der bisherigen Ein­zelfallprüfung. Das ist sicher ein Fortschritt. Ein weiterer Fortschritt ist auch die Verfah­rensvereinfachung durch den Entfall der Parteistellung von mitwirkenden Behörden, wie Landesbehörden im Feststellungsverfahren.

Auf den Entfall der Parteistellung für die mitwirkenden Behörden im Feststellungsver­fahren kann aus Sicht der Gemeinden schon deshalb verzichtet werden, weil Großpro­jekte gegen den ausdrücklichen Wunsch der Gemeinden kaum oder gar nicht durch­führbar sind. Aus demselben Grund sind auch Sorgen, dass künftig dem Umweltschutz bei Großprojekten zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird, abwegig.

Heute kann es sich keine Gemeinde, liebe Frau Kollegin Brunner, und kein Bürger­meister leisten, irgendwelche Dreckschleudern in seiner Gemeinde gegen den Willen der Bevölkerung zu tolerieren oder auch bei Umweltsünden wegzuschauen. (Abg. Mag. Brunner: Sie machen es aber!) Das gibt es nicht mehr. Dieses Gesetz wird wei­ter dazu beitragen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

0.16


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite