ein weltweit angewandtes Instrument für vorsorgenden Umweltschutz. Mit dieser Novelle wird die Effizienz von UVP-Verfahren weiter gesteigert. Das UVP-Gesetz wird somit kontinuierlich weiterentwickelt und eine notwendige Balance zwischen Ökologie und Ökonomie geschaffen und gefunden.
Durch die Novelle wird die Abwicklung von Planungs- und Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung umwelt- und gesellschaftspolitischer Notwendigkeiten in Zukunft schneller, einfacher und genauer möglich sein. Projekte wie der Ausbau der Wasserkraft und der sogenannten kleinen Windkraft, können somit leichter umgesetzt werden. Damit wird die Vorreiterrolle Österreichs, die ja jetzt bereits gegeben ist, in Bezug auf Strom aus erneuerbarer Energie weiter gefestigt.
Diese Novelle stellt daher eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Novelle 2009 dar, die wesentliche Vereinfachungen zum Beispiel für Hochwasserschutzprojekte gebracht hat. Mit dieser Novelle ist es gelungen, Österreich als Standort noch attraktiver zu machen und trotzdem eine nachhaltige Umweltpolitik zu betreiben. Notwendige Rahmenbedingungen werden geschaffen und unnötige Steine damit auch entsprechend aus dem Weg geräumt. Investoren wird damit die Möglichkeit gegeben, in einer vernünftigen Zeit zu einer Entscheidung über ihr Projekt zu gelangen.
Damit wird eine wirtschaftliche Entwicklung bei gleichzeitiger Sicherung der hohen Qualität von Umweltschutz, Klimaschutz und Wasserschutz ermöglicht. Mit einer Zustimmung zur vorliegenden Novelle sind alle Parlamentsfraktionen eingeladen, ihre Verantwortung in diesem Bereich wahrzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)
0.14
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. – Bitte.
0.14
Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch auf der Seite der Gemeinden ist diese gesetzliche Regelung zu begrüßen. Es sind einige Sachen drinnen, die es uns erleichtern werden, die Arbeit in den Gemeinden zu vollziehen. Wir als Gemeinde sind es gewohnt, rasch, effizient, korrekt und bürgernah zu handeln, und das wird uns manchmal durch die Bundesgesetze erschwert.
Einige Verbesserungen sind durch dieses Gesetz eingetreten: Es wurde eine Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung angedacht und auch umgesetzt, zum Beispiel die Einführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung statt der bisherigen Einzelfallprüfung. Das ist sicher ein Fortschritt. Ein weiterer Fortschritt ist auch die Verfahrensvereinfachung durch den Entfall der Parteistellung von mitwirkenden Behörden, wie Landesbehörden im Feststellungsverfahren.
Auf den Entfall der Parteistellung für die mitwirkenden Behörden im Feststellungsverfahren kann aus Sicht der Gemeinden schon deshalb verzichtet werden, weil Großprojekte gegen den ausdrücklichen Wunsch der Gemeinden kaum oder gar nicht durchführbar sind. Aus demselben Grund sind auch Sorgen, dass künftig dem Umweltschutz bei Großprojekten zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird, abwegig.
Heute kann es sich keine Gemeinde, liebe Frau Kollegin Brunner, und kein Bürgermeister leisten, irgendwelche Dreckschleudern in seiner Gemeinde gegen den Willen der Bevölkerung zu tolerieren oder auch bei Umweltsünden wegzuschauen. (Abg. Mag. Brunner: Sie machen es aber!) Das gibt es nicht mehr. Dieses Gesetz wird weiter dazu beitragen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
0.16
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite