Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 65

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einfacher macht, nicht gutheißt, obwohl es zu einer klaren Trennung und zu mehr Transparenz führt.

Ich kann Sie nur einladen, dieses Bundesamt, das eine wirklich gute organisatorische und verfahrensrechtliche Struktur aufweist, mitzutragen. Es bringt nicht nur schnellere und transparentere Verfahren, sondern auch mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit für die Asylsuchenden und die Fremden, und die Konzentration auf einen Ansprech­partner bringt auch viele Vorteile.

Zusammenfassend kann man sagen: Die Schaffung dieses Bundesamtes stellt wirklich eine große Verwaltungsvereinfachung dar. Sie bringt eine Effizienzsteigerung und dient damit auch wesentlich den Betroffenen. Mit einem Wort: Sie ist ein großer Erfolg.

Abschließend darf ich mich bei der Frau Bundesminister und ihren Beamten ausdrück­lich für diese Vorlage bedanken. Ich glaube, es ist wirklich beachtlich, was im Bereich der Sicherheit an Reformen auf den Tisch gelegt wird.

Sehr herzlich bedanken möchte ich mich bei Frau Minister Mikl-Leitner auch dafür, dass das mit den Bundesländern so gut akkordiert ist – sie kommt ja auch aus einem Bundesland –, und auch dafür, dass das auf breiter Basis mitgetragen wird. Hiermit setzen wir eine große Reform um, während andere nur reden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


11.48.43

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wahr ist erstens, dass die heute zu beschließende Novelle der Asylgesetzgebung sicher eine der größten Struktur- und Verwaltungsreformen der Zweiten Republik ist. (Abg. Ing. Westen­thaler: Geh, hör doch auf! Das stimmt doch nicht!) – Ganz sicher ist das so, Herr Abgeordneter Westenthaler!

Ebenso wahr, Herr Abgeordneter Westenthaler, ist es, dass wir im Moment 194 Be­hörden haben – das haben Sie selber in Ihrer Rede zugegeben –, die sich mit Fragen des Asylwesens beschäftigen, und es in Zukunft mit dem Bundesamt für Frem­denwesen und Asyl nur mehr eine Behörde geben wird. Das ist ebenfalls wahr.

Wahr ist auch, dass wir diese Entscheidung sicher nicht rasch und überhastet getroffen haben. Ganz im Gegenteil, sehr geehrte Damen und Herren: Im Rahmen der Begutachtungsphase und auch des stattgefundenen Hearings wurden zahlreiche Änderungen angeregt und dann auch aufgegriffen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist mir besonders wichtig, festzu­stellen – auch aus persönlichen Gründen –, dass das Thema „Asyl“ ein Thema ist, mit dem man sich verantwortungsvoll beschäftigen muss und bei dem man nicht popu­listisch vorgehen darf, denn es geht da nämlich um Menschen mit ganz konkreten Schicksalen. Daher ist es auch wichtig, dass über Asylanträge in kurzen Zeiträumen entschieden wird und dass diese Entscheidungen eine überaus hohe Rechtssicherheit aufweisen.

Durch die Einführung des Bundesamtes für Asyl ist die Qualität dieser Bescheide, wie ich meine und wovon ich auch überzeugt bin, auch in erster Instanz gewährleistet.

Natürlich, sehr geehrte Damen und Herren, wird es auch negative Asylentscheidungen geben, das steht gar nicht zur Diskussion, aber es gibt klare, rechtsstaatliche Regelun­gen, und diese sind genau und effizient anzuwenden.

 


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