Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 66

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Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Schluss erlaube ich mir noch, hervorzuheben, dass es sehr zu begrüßen ist, dass es einen ausführlichen Bericht des Innen­ministeriums zum Thema „Opferschutz“ gibt, insbesondere was Opfer von Menschen­handel betrifft.

Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner, herzlichen Dank für diese Aktivität. Auch in Österreich gibt es Hunderte von betroffenen Frauen, Männern und Kindern, die als kostenlose Arbeitskräfte oder auch als Zwangsprostituierte enden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist die Pflicht eines jeden Landes, da hinzusehen und den Opfern dieser modernen Sklaverei zu helfen.

Mit dem heutigen Tag wird dazu ein wichtiger Schritt gesetzt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


11.51.45

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte KollegInnen des Hohen Hauses! Ich möchte, bevor ich zur eigentlichen Thematik komme, ein bisschen auf die Vergangenheit eingehen, und zwar auf den 29. April 2011, als wir eine Entschließung des Nationalrates gemacht haben, wo wir – damals noch mit dieser Bezeichnung – ein Bundesamt für Asyl und Migration gefordert haben und gleichzeitig auch noch Zahlen, Fakten und Daten seitens der Bundes­ministerin, damit wir damit dann auch arbeiten und die Evaluierung des Gesetzes vornehmen können.

Da sich jetzt hier Abgeordnete von FPÖ und BZÖ herausstellen und sagen, dass sei ja eine jahrelange Forderung von ihnen: Meine Damen und Herren, Sie sind bei diesem Antrag damals nicht mitgegangen! Sie wollten keine Schaffung dieses Amtes. (Abg. Pendl: Das haben sie schon vergessen!)

Ich kann nur noch einmal betonen: Dieses Bundesamt für Fremdenrecht und Asyl ist eine Fortschreibung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle, und da geht es wirklich nur um die organisatorische Umsetzung und nicht um die rechtliche Um­setzung des Gesetzes. (Abg. Mag. Korun schüttelt verneinend den Kopf.) – Das stimmt so, Frau Kollegin Korun, da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln!

Wir haben im Ausschuss dann auch noch zwei Anträge – einen Entschließungsantrag und einen Abänderungsantrag – formuliert für die Umsetzung, die dann im Herbst sein soll. Warum im Herbst? – Weil wir jetzt schon wissen, dass wir in diese Novelle im Herbst auch vier Richtlinien, die jetzt zur Umsetzung anstehen, mit einbauen müssen. Und was die Novellierungen betrifft, die niemanden freuen, die aber aufgrund einer Richtlinienumsetzung zum Teil auch hereinkommen, wissen Sie, dass es dadurch nicht ausschließlich zu Verschärfungen kommt. Aber das ist das, was Sie immer wieder betonen, und dagegen verwahre ich mich. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Das, was ich besonders positiv bewerten möchte, ist die Bündelung der Zuständig­keiten. Es gibt keine Schnittstellen mehr. Es wird in Zukunft nicht mehr parallel verhandelt, und dadurch erwarten wir uns sehr wohl eine Verfahrenserleichterung und Beschleunigung. Die Schaffung des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl mit seinen acht Außenstellen ist also ein Schritt in die richtige Richtung, wo die Kompetenzen gebündelt werden.

Außerdem ist jetzt schon im Gesetz verankert, dass die Bediensteten sehr gut geschult werden, was meiner Meinung nach ein guter Beitrag dazu ist, dass es zu einer weite­ren qualitativen Verbesserung kommt.

 


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