Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 67

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Ein weiterer Punkt, der mir auch sehr wichtig ist: Es soll eine einheitliche Staaten­dokumentation geben. Das ist wichtig! Das hat es bis dato noch nicht gegeben. Begleitet werden soll das von einem Beirat, der zehn Mitglieder haben soll, und da sollen UNHCR, Bundesverwaltungsgericht und Vertreter des BFA sowie Organisatio­nen mit Spezialwissen in Asylfragen mit eingebunden sein. Es wird also organisa­torisch alles vorbereitet, damit wir die rechtliche Variante, die wir dann im Herbst zu beschließen haben, auch gut umsetzen können.

Ja, im Hearing konnten wir feststellen – und da bin ich auf Ihrer Seite –: Es ist eine komplexe Materie, eine schwierige Materie, bei der sich nur wenige Experten auskennen. Aber tun wir doch nicht so, als wäre das das einzige Gesetz, das komplex ist! Schauen wir ins Bundesbezügegesetz, schauen wir ins Pensionsgesetz, dann sehen wir, da gibt es zig Verweise auf das ASVG oder auf andere Gesetze, wo man genauso mehrere Gesetze in die Hand nehmen muss.

Zum Abschluss möchte ich noch sagen: Der Sozialdemokratie ist immer wichtig gewe­sen der Schutz vor Menschenhandel, der Schutz von Menschen, die von Schlepperei bedroht sind, und rasche menschenwürdige Verfahren für jene Menschen, die diesen Schutz brauchen – im Sinne aller, die in Österreich wohnen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


11.55.34

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wenn man es jetzt noch einmal Revue passieren lässt, dann sieht man, es war im Regierungsprogramm ganz klar ausgeführt, dass es zu modernen Verwal­tungsstrukturen kommen muss, wo natürlich die Sicherheitsbehörden und die Fremden- und Asylbehörden nicht ausgeschlossen werden dürfen. Es ist schon die Verschlankung erwähnt worden: Aus 194 mache 1! Das ist sicher keine einfache Aufgabe, aber diese Regierung ist dabei, das bravourös zu lösen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Regierungsklausur im Mai 2011 und nach Akkordierung mit den Landeshauptleuten hat man sich auf die Installierung dieses Bundesamtes verständigt. Das Ziel muss klarerweise sein, dass die Verfahren kürzer werden und dass rasche Antworten im Sinne der Betroffenen gegeben werden können.

Natürlich ist ein Regelwerk, dass sich mit Fremdenangelegenheiten, mit Asylangele­gen­heiten, mit Migrationsfragen, mit Integrationsfragen beschäftigt, eine sehr komplexe Materie. Ich kann mir daher nicht vorstellen – auch beim besten Willen nicht und bei bester Unterstützung aller! –, dass das in einem einfachen, kleinen Gesetzeswerk umzusetzen ist, denn dazu ist dieses Thema viel zu komplex, weil es unser Interesse und unsere Intention ist, vielen, vielen Menschen zu helfen, und die Frage der Migration und des Asyls, des Fremdenwesens ja in unterschiedlichsten Ausrichtungen auf uns einströmt und natürlich auch die gesellschaftspolitischen Veränderungen in Europa und auf der ganzen Welt widerspiegelt. Und das kann man eben nicht in einem kleinen Handbuch zusammenfassen, wo man sagt: Wir haben ein Regelwerk ge­schaffen, und da braucht man nur nachzuschauen, auf Seite 3 steht das drinnen, und dann weiß man sofort, was zu machen ist!

So einfach dürfen wir es uns nicht machen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir die Menschenrechte und auch die Rechtsstaatlichkeit wirklich besonders ernst nehmen!

 


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