Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 71

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liegt es in einem Dämmerschlaf. Es ist offensichtlich von so geringer Bedeutung, dass man es nicht einmal auf der Homepage des BMI finden kann. Dort gibt es nur eine Pres­semitteilung aus dem Jahr 2009 unter Bezugnahme auf die Polizei als Men­schenrechtsorganisation, wo darauf verwiesen wird. Aber das ist schon alles, was man in diesem Zusammenhang hier finden kann.

Ich denke daher, dass es sich dabei wohl eher um eine politische Profilierungsaktion der Regierungsparteien handelt, weil es keinen triftigen Grund gibt, warum man diese Menschenrechtsfrage bei der Polizei hier noch einmal hervorhebt, weil sie sich einfach nicht stellt. Ich denke, es hängt wohl auch damit zusammen, dass man durch die Überstellung des Menschenrechtsbeirates vom BMI zur Volksanwaltschaft vielleicht einen gewissen politischen Bedarf sieht, sich nach außen hin darstellen zu wollen.

Jedenfalls – und das ist es, was mich an diesem Antrag besonders stört – impliziert das einmal mehr, als gäbe es einen Bedarf daran, weil unsere Polizistinnen und Polizisten, die einen unbedankten und sehr harten Job für die Allgemeinheit leisten und denen ich an dieser Stelle meinen besonderen Dank dafür aussprechen möchte (Beifall bei der FPÖ), Probleme mit der Achtung der Menschenrechte hätten.

Lassen Sie mich ganz klar feststellen: Unsere Polizei, unsere Polizistinnen und Polizisten achten und respektieren die Menschenrechte!

Ich sehe daher keinen Grund, derartigen Anträgen, wie sie uns hier vorliegen, unsere Zustimmung zu geben. (Beifall bei der FPÖ.)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


12.10.08

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Menschenrechte sind Grundrechte, die ein zentrales Element in unserer Gesellschaft darstellen. Auf der anderen Seite ist die Sicherheit der Bevölkerung ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Dabei geht es um den Schutz von Hab und Gut, aber in erster Linie um den Schutz von Personen.

Sicherheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammen­leben, für Lebensqualität, dafür, dass man sich in einem Land oder in einer Region entsprechend wohlfühlt. Dabei kommt der Polizei neben anderen Einsatzorgani­sa­tionen eine zentrale Rolle zu. Die Polizei hat dabei Ansprechpartnerin, Konflikt­mana­gerin, Ratgeberin, auch Vollzieherin der Gesetze sowie Garantin der Menschenrechte und Schützerin der Bevölkerung vor Kriminalität zu sein. Sie gestaltet praktisch Sicher­heit rund um die Uhr.

Die Achtung der Menschenrechte hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, und gerade der Polizeibereich ist im besonderen Maße ein menschen­rechtssensibler Bereich. Der Polizei und vor allem auch der Frau Innenministerin ist dies in einem sehr hohen Maße bewusst. In der Beschreibung des Berufsbildes für am Beruf einer Polizistin oder eines Polizisten Interessierte steht an erster Stelle: 

„Menschenrechte als Fundament. Wir schützen und achten die Menschenrechte. Wir schaffen für alle Menschen das größtmögliche Vertrauen in ihre Freiheit und Sicher­heit. Die Menschenrechte bestimmen unser gesamtes Handeln sowie auch den Um-gang miteinander innerhalb der Bundespolizei auf allen Ebenen. Da Menschenrechte unteilbar sind, gelten sie auch für uns selbst.“

Dann heißt es noch weiter: „Wir begegnen einander auf allen Ebenen wertschätzend, offen und mit jenem Respekt, den wir von anderen erwarten und den wir im täglichen Dienst anderen Menschen entgegenbringen.“

 


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