Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 72

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Tatsache ist natürlich, dass bei jeder Amtshandlung in die persönliche Freiheit eines anderen eingegriffen wird. Dadurch ist diese besondere Herausforderung für die Polizei gegeben. Tatsächlich stellen die Menschenrechte diese hohen Anforderungen an die­ses polizeiliche Handeln, weil die Polizei handeln muss, um die Menschenrechte zu schützen. Sie darf aber nicht überschießend oder gesetzeswidrig handeln, da sie sonst wiederum die Menschenrechte verletzen könnte.

Daher sind die menschenrechtlichen Anforderungen an die Polizei keine theoretischen, sondern sie stimmen mit den Standards einer professionellen Polizeiarbeit überein. Einfach gesagt: Eine professionell agierende Polizei handelt zugleich menschenrechts­konform.

Und weil der Schutz der Menschenrechte eine wesentliche Aufgabe der Polizei ist, wurde vom Innenministerium das Projekt „Polizei Macht Menschenrechte“ gestartet, das in 24 Orientierungssätzen die Zielrichtung vorgibt. Ein zentrales Element dabei ist der Dialog, ist die Kommunikation. Diesen Dialog, diese Kommunikation zu verbessern, das ist die Aufforderung in diesem Entschließungsantrag, in dem es eben heißt, dass die Dialog- und Kommunikationskanäle zwischen der Sicherheitsexekutive und den verschiedenen Gruppen der Gesellschaft weiterzuentwickeln und in strukturierter Form zu forcieren sind, damit – und das sage ich ausdrücklich dazu – die Polizei die größte Menschenrechtsorganisation, die wir in Österreich haben, bleiben kann. (Beifall bei der ÖVP.)

12.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter List. – Bitte.

 


12.14.30

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin für Inneres! Hohes Haus! „Polizei Macht Menschenrechte“, eine durchaus sensible Debatte, die heute hier geführt wird. Jeder, der sich mit dieser Problematik befasst, wird feststellen, der Beruf des Polizisten ist sicherlich kein leichter. In vielen Bereichen wird die Arbeit der Polizei von vor allem linken Aktivisten vorsätzlich behindert. Leider kann es dabei fallweise zu Menschenrechtsverletzungen kommen. Daher wird dieses Projekt bereits seit einigen Jahren erfolgreich im Polizeidienst umgesetzt.

Dabei ist das Ziel konkret definiert: Alle Polizisten sollen bei ihren Amtshandlungen nach Möglichkeit die Menschenrechte schützen und sie auch nach Möglichkeit verwirk­lichen. In vielen Ausbildungsabschnitten werden die Polizisten laufend geschult, was anfangs auch mit Schwierigkeiten verbunden war, und es wurden innerhalb der Polizei dabei immer wieder gerechtfertigte Argumente vorgebracht, wie beispielsweise: Haben die Polizisten keine Menschenrechte? Uns Polizisten schützt niemand! Die Men­schenrechte machen es uns unmöglich, überhaupt noch einzuschreiten! – Viele Bedenken von Polizisten, die aber im Projekt, in der Weiterbildung ausgeräumt werden konnten. Damit ist unsere Polizei bestens aufgestellt, bestens ausgebildet und hoch-qualifiziert.

Wir vom BZÖ sind überzeugt davon, die Bediensteten sind auf alle Situationen, auch für den sensiblen Umgang mit Menschenrechten, ausreichend vorbereitet. Trotzdem werden Sie jetzt, Frau Bundesminister Mikl-Leitner, von Ihren eigenen Abgeordneten aufgefordert, den bisherigen funktionierenden Dialog weiterzuentwickeln. Jetzt stellen Ihre Kollegen, an der Spitze der Abgeordnete Großruck, der leider nicht hier ist, fest, die Kommunikation funktioniert nicht ausreichend. Im Bereich der Wahrung der Men­schenrechte sind Sie damit säumig. Es gibt auch Schwachstellen in Ihrem Ressort. Peinlich ist das für eine Innenministerin, wenn sie von der eigenen Partei gerügt und zum Handeln aufgefordert wird!

 


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