13.51
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube ja, dass ich immer sehr gefasst und ruhig bin, aber Sie, Herr Abgeordneter Walser, schaffen es, dass ich mich jetzt zum Schluss noch einmal zu Wort melde, denn das, was Sie hier sagen, stimmt einfach nicht! (Abg. Scheibner: Das glaube ich! Der regt uns auch immer auf!)
Selbstverständlich können die betroffenen Schüler, die betroffenen Eltern, die betroffenen Lehrer an jedem Standort aktiv werden. Entweder wir nehmen die Schulpartnerschaft ernst oder wir nehmen sie nicht ernst. Wir können das nicht einmal so und einmal so interpretieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Schulversuche erfordern nicht die Zweidrittelmehrheit des Schulgemeinschaftsausschusses, das wissen Sie, die Möglichkeit zu Schulversuchen ist gegeben. Selbstverständlich werde ich diese auch genehmigen. Die Schulpartner ernst zu nehmen ist für mich niemals ein Tabubruch! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.52
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1863 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1789 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (1864 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erste Frau Abgeordnete Mag. Rudas. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Frau Rudas hält ihre dritte Rede in diesem Jahr!)
13.53
Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Herr Westenthaler wieder mit seinen Zwischenrufen! (Abg. Scheibner: Das war nur eine Feststellung!) – Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz zur Sprachförderung ist erfreulicherweise unumstritten. Eine Evaluierung des BIFIE und der Universität Wien hat ja gezeigt, dass die Sprachförderkurse sehr positiv beurteilt werden. Einerseits vermitteln sie die nötige unterrichtssprachliche Kompetenz, andererseits tragen sie aber auch viel zur sozialen Integration der betroffenen Schülerinnen und Schüler bei.
Die Sprachförderkurse haben sich in den letzten Jahren bewährt, daher ist es sinnvoll, diese Kurse zu verlängern. Jedes Kind in Österreich muss das Recht auf die höchste
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