Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 174

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Das Internationale Energieprogramm verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer Energie­versorgung, zu einer Krisenvorsorge für 90 Tage. Darauf basiert über unser inlän­disches Energiebevorratungsgesetz die Sicherung der österreichischen Energiever­sorgung. Neben der Verpflichtung durch das Internationale Energieprogramm ist Österreich auch durch den Beitritt zur Europäischen Union verpflichtet, Mindestvorräte in einer Menge zu halten, die dem durchschnittlichen Bedarf von 90 Tagen des vorangegangenen Kalenderjahres entspricht. Im Jahr 2011 hatte Österreich eine Ölreserve von 2,9 Millionen Tonnen, mit der die Versorgung unseres Landes in Krisensituationen für 90 Tage sichergestellt wurde.

Gelagert werden unsere Notfallreserven einerseits in Speichern der OMV und andererseits der RAG, die mit der Suche und Förderung von Erdöl und Erdgas seit mehr als 75 Jahren einen nachhaltigen Beitrag zur Energieversorgung in Österreich leisten.

Meine Damen und Herren! Die Bevorratung mit Erdöl folgt aus einem verantwor­tungsbewussten Vorausdenken. Es ist daher unsere Pflicht, diese Krisenvorsorge bewusst vorzunehmen und wieder ausreichend Öl für Notfälle vorrätig zu halten, damit die Versorgung Österreichs im Katastrophenfall auch in Zukunft für 90 Tage aufrechterhalten werden kann. Dieses Gesetz gewährleistet diese Versorgungssicher­heit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


18.07.53

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Bei den derzeit mehr als heißen Temperaturen will man ja gar nicht glauben, dass irgendwann wieder einmal auch wieder die Kälte einzieht und ein Winter kommen kann, ein ähnlicher wie im heurigen Februar, der als Rekordwinter bezeichnet wurde, in dem auch der Heizbedarf außergewöhnlich hoch gewesen ist. Dann sind auch noch die Gaslieferungen aus Russland zurückgegangen, und schon gab es die Befürchtung, eine ähnliche Gaskrise wie 2006 oder 2009 zu erleben. Trotzdem ist es aber so gewesen, dass anders als in anderen europäischen Ländern die großen Probleme ausgeblieben sind. In Österreich haben wir von dieser Ent­wicklung in Wahrheit gar nichts gemerkt.

Wir haben auch deswegen nichts gemerkt, weil wir rechtzeitig vorgesorgt und im Gasbereich die entsprechenden Strukturen geschaffen haben, um Lieferengpässe oder auch -ausfälle für einen bestimmten Zeitraum zu verkraften. Bei der Verfügbarkeit von Gasreserven in inländischen Speichern liegen wir im europäischen Spitzenfeld und können so die Versorgungssicherheit vor allem für die Haushaltskundinnen und -kunden entsprechend sicherstellen.

Natürlich verbrauchen wir nicht nur Erdgas in Österreich. Wir verbrauchen auch Erdöl, und zwar neben dem Verkehr auch für Raumwärme und industrielle Anwendungen. Wir sprechen daher von Maßnahmen für die Versorgungssicherheit. Auf dem Gebiet haben wir, wie schon mein Vorredner ausgeführt hat, seit dem Ölpreisschock der siebziger Jahre entsprechende Vorkehrungen getroffen. Das damalige Erdöl-Bevor­ratungs- und Meldegesetz in seiner Urversion mit all den Novellen, die es zwischen­zeitlich gegeben hat, stammt aus dem Jahr 1976. Angestoßen durch die Erdöl­bevorratungsrichtlinie der EU machen wir jetzt ein neues Gesetz und integrieren all diese Schritte. Trotzdem sind nur geringfügige Anpassungen notwendig, weil wir eigentlich ein sehr gutes Gesetz haben und die meisten Anforderungen schon erfüllt sind.

 


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