Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 67

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

11.20.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz ist eine wichtige Vorlage, die heute hier fast einstimmig beschlossen werden wird. Dieses Gesetz regelt viele Gesundheitsberufe neu. Es wird in diesem Bereich klare Definitionen geben, und diese Berufe werden weiterentwickelt, bis hin zu einer Nachfolgeregelung im Bereich der medizinisch-technischen Fachkräfte.

Diese Weiterentwicklung hat auch in den letzten Jahrzehnten stattgefunden. Wir haben ja schon gehört, dass das Grundgesetz eigentlich aus dem Jahre 1961 stammt. Es hat 1992 mit dem MTD-Gesetz eine sehr wichtige Maßnahme gegeben. Im Jahr 2002 – das möchte ich insbesondere wegen der vielen Rettungssanitäterinnen und Rettungs­sanitäter erwähnen – wurde das Sanitätergesetz geschaffen und ein Berufsbild in diesem Bereich ermöglicht. Das war ganz wichtig für jene Menschen, die in diesem Bereich ihre Tätigkeit haben. Auch das Heilmasseurgesetz wurde eingeführt, das uns schon viele Diskussionen hier in diesem Hohen Haus beschert hat.

Frau Kollegin Haubner hat etwas Richtiges gesagt: von Anlernberufen zu einer fun­dierten Ausbildung. – Ja, hier wird auch insbesondere auf die Ausbildung Rücksicht genommen. Besonders erwähnenswert ist – das hat meine Kollegin Durchschlag auch ausgeführt –: Es geht da sehr oft auch um Frauenberufe. Es geht um viele Frauen, die in diesen Gesundheitsberufen tätig sind.

Was wird in diesem Bereich neu geschaffen? – Neu geschaffen werden die Dokumen­tationsassistenz, die Rehabilitationsassistenz, die Gipsassistenz und – das wurde ange­sprochen – die Trainingstherapie im Bereich der Sportwissenschaften.

In den letzten Wochen haben uns viele E-Mails ereilt, vor allem in Bezug auf die Neugestaltung der Labor- und Röntgenassistenz. Der diesbezügliche Abänderungs­antrag ist eingebracht. Es ist natürlich so, dass da ein Schutzmechanismus für den gehobenen Dienst eingezogen wird, das ist ganz klar und wird auch zum Ausdruck gebracht. Aber einfache, standardisierte Tätigkeiten können auf Anordnung eines Arztes und unter Aufsicht des gehobenen Dienstes durchgeführt werden; das möchte ich insbesondere erwähnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es war uns wichtig, für diese Berufsgruppen eine klare Definition zu schaffen, damit auch in diesem Bereich Klarheit herrscht. Daher glaube ich, dass der Abänderungs­antrag eine wichtige Ergänzung zu diesem Gesetz ist.

Meine Damen und Herren, es wurde heute vielen gedankt, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Wir wissen ja aus der Vergangenheit, dass da viele Betroffene mitsprechen, was auch richtig und wichtig ist. Ich schließe mich diesem Dank an, weil es notwendig ist, dass wir im Gesundheitsbereich die Berufe auch weiterentwickeln, sie der Zeit anpassen, sie an die Gegebenheiten anpassen.

Ich möchte ganz zum Schluss all jenen Zigtausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, die in diesen Berufen tätig sind und eine ganz wichtige und wertvolle Tätigkeit im Sinne der österreichischen Bevölkerung verrichten. Ihnen sollte dieser Dank im Rahmen dieser Beschlussfassung auch gelten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


11.23.45

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich nehme zum Antrag betreffend Kostenersatz für komplementäre Heilmetho­den, eingereicht von Ing. Hofer, Dr. Spadiut und Dr. Grünewald, Stellung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite