Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 168

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Verehrte Kollegin Hakl! Maria Theresia hat kein einziges Bezirksgericht errichtet oder eingeteilt. Bis zum Jahre 1848 war diese Materie grundherrliche Gerichtsbarkeit. Und ein Ergebnis des Jahres 1848 und der Revolution waren die Beseitigung der grundherrlichen Gerichtsbarkeit und die Bauernbefreiung. (Beifall bei der FPÖ.)

Sodann kam es in der neoabsolutistischen Zeit, nachdem die Pillersdorfsche Verfas­sung 1849 kurzen Bestand hatte, zu den gemischten Bezirksämtern, die im Jahre 1854 errichtet worden sind, die in erster Instanz Verwaltung und Gerichtsbarkeit, die jetzt Bezirksgerichtsbarkeit heißt, zum Gegenstand hatten.

Sodann wurde das wieder zerlegt, und abgesehen vom Erfolg der Einrichtung der Grundbücher im Jahre 1855 kam es zur Errichtung der Bezirkshauptmannschaften in den 1860er Jahren und zur Einrichtung der Bezirksgerichte, die nach Einteilung der bezirksgerichtlichen Sprengel errichtet worden sind.

So: Ich bitte Sie, sich das zu merken! – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP. – Abg. Grosz: Kollege Fichtenbauer, wird das heute noch geprüft?)

17.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


17.11.13

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Bei den Bezirksgerichtschließungen ist es immer gleich, es ist ein Abwägungsprozess zwischen sinnvollen Verwaltungsreformen und notwendiger Bürgernähe. Bei jeder Bezirksgerichtschließung muss man sich die Frage stellen, ob eine Schließung Bürgernähe verhindert, denn das ist unsere Aufgabe. Wenn darüber nachgedacht wird, das Bezirksgericht Lienz zu schließen, wo man dann über zwei Pässe zwei Stunden lang nach Kitzbühel fahren muss, dann ist klar, dass eine derartige Gerichtschließung Unsinn ist.

Wir sprechen aber heute über das Bezirksgericht Purkersdorf. Jetzt schauen wahrscheinlich auch Westösterreicher zu, die die geographische Lage in Ostösterreich nicht im Detail kennen. Man muss wissen, der Gerichtsbezirk Purkersdorf sind jene Gemeinden, die unmittelbar an Wien grenzen, wenn man Richtung Westen fährt, also gleich nach der Stadtgrenze. Näher kann man eigentlich nicht an einem Ballungsraum liegen, als wenn man in Purkersdorf und Umgebung wohnt.

Daher glauben wir, da man nicht zwei, nicht drei Pässe, nicht einmal einen Pass überqueren muss, dass eine Gerichtzusammenlegung mit dem Bezirksgericht Hietzing absolut vertretbar ist. Da geht nichts an Bürgernähe verloren.

Die FPÖ ist dagegen, das finde ich spannend, weil ihr tatsächlich durchaus zu Recht, wie alle anderen Oppositionsparteien, immer wieder eine Verwaltungsreform einfordert, und wenn es so weit ist – Verwaltungsreform findet auch im Kleinen statt, nicht nur im Großen, sondern auch im Kleinen –, dann gilt das alles nicht, dann wird geschrien und protestiert, obwohl es gar nicht notwendig ist.

Ihr habt im Ausschuss noch ganz anders argumentiert. Ihr habt jetzt versucht, es zu adaptieren. Im Ausschuss habt ihr – und das werden meine Kollegen bestätigen – vor allem mit der zeitlichen Distanz argumentiert. Da hat Kollege Stefan oder Kollege Hübner noch gesagt, da steht man ja dann in der Westeinfahrt im Stau.

Also ich habe mir das angeschaut, Folgendes: Rund achtzigmal pro Tag fährt ein Bus oder eine Bahn von Purkersdorf nach Wien. Wenn Sie von Purkersdorf zum Bezirksgericht Hietzing fahren – da sind Gehzeiten miteingerechnet –, brauchen Sie 20 bis 30 Minuten. Es gibt kaum eine Entfernung in Wien, wenn ich irgendwo hinfahre, wo


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