Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 129

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men. Was kann man tun mit den jetzigen Regeln? Was müssen wir tun, um neue Re­geln aufzustellen?

Ich hoffe sehr, dass so, wie wir das in Österreich, auch in der Bundesregierung, be­sprochen haben, mit Jahresende auch ein Konvent eingesetzt wird über eine nächste Perspektive für Europa, wo alle, die Zivilgesellschaft, die Parlamentarier auf nationaler und europäischer Ebene und die Regierungen, mit eingebunden sind.

Das ist die richtige Vorgangsweise, und auf diesem Weg das auch den Bürgern zu ver­mitteln, wird Reinhold Lopatka gemeinsam mit mir auch in Österreich stark unterwegs sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.20


Präsident Fritz Neugebauer: Ich danke dem Herrn Vizekanzler.

Wir gehen in die Debatte über die Erklärungen ein und kommen zur ersten Rednerrun­de mit je 4 Minuten Redezeit.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


12.20.34

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Auch unsererseits herzlichen Glück­wunsch und Gratulation an den neuen „alten“ Staatssekretär zur Rückkehr auf die Re­gierungsbank. Ich hoffe, das wird nicht nur ein spannendes, sondern auch ein einiger­maßen erfolgreiches Erlebnis. Unsererseits gibt es natürlich einige Bedenken, ob diese neue Funktion auch so ausgeübt werden wird – das muss ich leider kritisch vorausschi­cken –, wie es die österreichischen Interessen verlangen.

Es geht nicht darum, ob wir das EZA-Büro in Ouagadougou aufwerten oder schließen, ich glaube, das sind nicht unsere Themen, sondern, wie der Vizekanzler es gesagt hat, das Thema ist jetzt die Zukunft unseres Gemeinwesens, unserer Bevölkerung in Eu­ropa. Geben wir auf, verlieren wir ein autonomes Staatwesen, das sich zumindest in wichtigen Dingen selbst bestimmen kann, oder nicht?

Wir stehen an einem Punkt, wo wir eine Hartwährungszone verlassen. Wir sind es ge­wöhnt, zumindest seit der Hyperinflationspolitik von 1919/20, dass unsere Spargutha­ben, unser Geld einigermaßen gesichert ist. Das endet jetzt. Alle Beschlüsse sind ge­fasst, die Geldmenge unbeschränkt auszudehnen. Unsere Spareinlagen, von denen es immer geheißen hat, sie wären in Europa gesichert, unsere Pensionen, unsere Pen­sionsvorsorge, unsere Pensionskassen, wo es immer geheißen hat, wir brauchen den Euro, um das zu sichern, schmelzen dahin. Wir haben Realzinsen, die äußerst negativ sind, es werden für Sparguthaben unter ein Prozent gezahlt. Die Inflationsrate – nicht die gefühlte, sondern die festgestellte – des wöchentlichen Einkaufs liegt bei knapp 5 Prozent. Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen.

Wir haben heute viel zu diesem Thema gehört, viel Falsches, auch einiges Richtiges, aber eines ist sicher falsch, und dazu gibt es jetzt gleich unsererseits einen Antrag. Vor allem der Kollege Krainer hat sich diesem Thema gewidmet und hat gemeint, es wäre quasi in Stein gemeißelt, dass die Haftungsbeiträge der Staaten nicht mehr ausge­dehnt werden können, wir bräuchten darüber gar nicht zu reden und er verstünde mehr oder minder Karlsruhe nicht. – Ja, das ist deswegen so, weil er nur bis zum Artikel 8 Abs. 2 des ESM-Vertrages gelesen hat, aber nicht weiter hinten geschaut hat. Da gibt es tatsächlich gefährliche Bestimmungen. Da gibt es den Artikel 11 oder den Artikel 42 über die Anpassung der Anteile. Nämlich: Wenn ich auch nie mehr als für den Anteil haften kann, so können aber die Anteile verschoben werden, und das ist gefährlich.

Daher unsererseits ein Antrag gleich zu Beginn für den neuen Herrn Staatssekretär. Wir wollen haben, dass wir zumindest die Standards erreichen, die Deutschland durch seinen Verfassungsgerichtshof vorgegeben hat.

 


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