Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll169. Sitzung / Seite 177

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40. Welche sonstigen Zuwendungen oder Förderungen an Fellner/Österreich und an­dere Boulevardmedien hat es während Ihrer Tätigkeit als Verkehrsminister im Einfluss­bereich des BMVIT gegeben?

V. Untersuchungsausschuss

41. Mit welchen Personen im SPÖ-Klub haben Sie oder Staatssekretär Ostermayer hinsichtlich einer möglichen Ladung Ihrer Person vor den Untersuchungsausschuss gesprochen?

42. Haben Sie oder Staatssekretär Ostermayer den SPÖ-Abgeordneten im Untersu­chungsausschuss bzw. dem SP-Klub mitgeteilt oder mitteilen lassen, dass eine Ladung Ihrer Person vor den Untersuchungsausschuss nicht gewünscht wird?

43. Haben Sie den SPÖ-Abgeordneten Ihre Bereitschaft mitgeteilt, jederzeit für eine Ladung vor den Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stehen?

44. Die StA Wien führt gegen Sie unter 32 St 41/11x ein Verfahren wegen §§ 12, 2. Fall, 153 Abs. 1 und 2, 2. Fall, u.a. Im Sommergespräch mit Armin Wolf haben Sie erklärt, dass die StA das Verfahren einstellen werde. Woher wissen Sie das?

45. Werden Sie für den Fall, dass gegen Sie Anklage erhoben wird, als Bundeskanzler zurücktreten?

46. Halten Sie die mögliche Stellung als Angeklagter in einem Strafverfahren für ver­einbar mit einer politischen Tätigkeit als Bundeskanzler?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.1 GOG verlangt.

*****

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Pilz als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsord­nung 20 Minuten nicht übersteigen darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.05.47

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler, willkommen im Parlament! (Beifall bei den Grünen.) Es ist wunderbar! Sie schaffen es zur Erklärung der zahlreichen Affären, in die Sie ver­wickelt waren, nicht nur ins „Sommergespräch“, sondern sogar schon ins Parlament! Das ist ein Quantensprung an politischer Verantwortung. (Abg. Dr. Cap: Ist das ein Schmäh!) Josef Cap wird dann noch herausgehen und sagen: Ja, im „Sommerge­spräch“ hat er eh schon alles gesagt, in der Dringlichen Anfrage hat er auch schon al­les gesagt. Jetzt muss er nicht mehr in den Untersuchungsausschuss.

Lieber Kollege Cap, da gibt es einen wesentlichen Unterschied, und auf diesen Unter­schied lege ich bei Werner Faymann den allergrößten Wert: Weder das „Sommerge­spräch“ noch die Beantwortung einer Dringlichen Anfrage unterliegt einer gesetzlichen Wahrheitspflicht. Und wenn wir Werner Faymann als Bundeskanzler und als ehemali­gen Verkehrsminister in diesem Haus befragen, dann sage ich aus Erfahrung: Da brau­chen wir eine gesetzliche Wahrheitspflicht. Und ich sage Ihnen auch, warum.

In seiner Befragung als Beschuldigter hat Bundeskanzler Faymann Folgendes wörtlich erklärt: Es hat „ meines Wissens keine Fälle gegeben , in denen der Auftrag an das Medium vom BMVIT gekommen ist

Herr Bundeskanzler, Sie wissen genauso wie wir alle, dass das die glatte Unwahrheit ist. Und ich glaube Ihnen keine Sekunde, dass Sie das bei Ihrer gerichtlichen Einver­nahme nicht gewusst haben. Ich zitiere:

 


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