Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 70

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immer wieder bringen wir dementsprechende Entschließungsanträge ein. (Beifall bei der FPÖ.)

Was Österreich, aber nicht nur Österreich, sondern die gesamte EU auszeichnet, ist, dass wir zwei verschiedene Wirtschaftssysteme haben: Wir haben einerseits ein Wirt­schaftssystem für die Realwirtschaft – das heißt, die kleinen Gewerbebetriebe und die Handelsbetriebe sind der freien Marktwirtschaft ausgesetzt. Die Banken andererseits, die leben in einem Sumpf der Planwirtschaft (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist ja auch ein Unsinn!), denn die Banker können machen, was sie wollen, sie werden immer wie­der gerettet und gerettet. (Abg. Mag. Ikrath:  ist da zur Finanzierung der kleinen Un­ternehmen!)

Haben Sie mich nicht verstanden? – Sie wollen mich, glaube ich, gar nicht verstehen. Nein, denn Sie sind ja der Lobbyist der Banken und dieses Systems. (Abg. Mag. Ik­rath: Ha, ha!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir derzeit erleben, ist nichts anderes, als dass der Schwanz mit dem Hund wedelt – dass nämlich die Banken die Politik be­stimmen und nicht die Politik die Banken. Wir müssen wieder zurück zum Primat der Politik und brauchen eine Unabhängigkeit von den Finanzmärkten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler im Gespräch mit einigen Abgeordnetenkollegen – neu­erlich auf die Erwiderung des Abgeordneten Matznetter auf die tatsächliche Berichti­gung von Abg. Petzner Bezug nehmend –: Wenn er gesagt hätte, der Matznetter ist schuld bei der Hypo, dann hätte er es machen können! – war überhaupt nicht ein­bezogen!)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Windisch. – Bitte.

 


12.44.42

Abgeordneter Ing. Franz Windisch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Finanzministerin! Nur weil vorher der Vorwurf gekommen ist, die Regierungspar­teien würden sich nicht mit dem Bundesschatzscheingesetz auseinandersetzen: In meinen Ausführungen möchte ich explizit auf dieses Gesetz, auf diese Änderung ein­gehen.

Nun, Sie wissen, dass beim Bundesschatzscheingesetz die bisherige Obergrenze für die begebenen und noch nicht eingelösten Bundesschatzscheine aus dem Jahre 1991 heraus mit 5 Milliarden Schilling gedeckelt war. Diese Grenze soll und muss nun auf 500 Millionen € erhöht werden. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, den finanziellen Verpflichtungen gegenüber den IFIs, den internationalen Finanzinstituten, leichter nachzukommen, nämlich durch die Methode der Hinterlegung von Bundesschatzschei­nen. Man kann jetzt darüber streiten oder auch nicht, aber die Hingabe von Bundes­schatzscheinen dient zur Sicherstellung, und diese begründet daher keine Finanzschuld.

Aber was mich mehr interessiert oder was mir abgeht, ist die Frage nach dem Warum. Warum ist denn dieser Schritt überhaupt notwendig geworden? – Dahinter steht ganz einfach der erhöhte Finanzbedarf der internationalen Finanzinstitute mit ihren Fonds, die ja alle das Ziel des Wiederaufbaus und der Entwicklung haben. Und wir glauben, dass dieser Beitrag einfach ein wesentlicher, ein wichtiger Beitrag für die Entwick­lungszusammenarbeit mit den ärmsten Staaten dieser Welt ist, dass wir mit diesem Beitrag auch den Millenniumsentwicklungszielen näher kommen. Und im Übrigen ist dieser Beitrag auch auf die Entwicklungshilfequote Österreichs anrechenbar.

Ich meine, es ist nicht nur eine Frage aus moralischer Sicht, dass wir hier unterstützen, sondern es gibt auch handfeste, eigennützige wirtschaftliche Gesichtspunkte, die Argu­mente dafür sind, dass wir diesen benachteiligten Regionen helfen, wo wir auch Chan-


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