Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 100

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14.31.00

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die drei in Verhandlung stehenden Anträge behandeln Anpassungen in den Krisen- und Entwicklungsfinanzierungen unseres Landes. Mit dem IFI-Beitragsgesetz erfüllen wir die Zusagen, den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und den Asiatischen Entwicklungsfonds mit den vorhin bereits genannten Beträgen zu unter­stützen als Beitrag zur internationalen Solidarität, aber auch zur Erreichung der Millen­niums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, nämlich der Halbierung der Armut bis zum Jahr 2015.

Diese Fonds helfen der armen Landbevölkerung, mehr Nahrungsmittel anzubauen, ih­re Einkommen zu steigern und über ihr eigenes Leben selbst zu bestimmen. Sie er­leichtern auch den Zugang zu Kleinkrediten, zu angepassten Technologien, zu fairen Märkten, zu Basisinfrastruktur, Gesundheitsdiensten, Bildung und dergleichen mehr. Seit 1978 wurden vom IFAD 14 Milliarden Dollar investiert, womit etwa 400 Millionen Menschen geholfen wurde, einen Weg aus der Armut zu finden. Vom ADF wurden von 2006 bis 2010 jährlich 2,5 Milliarden Dollar zur Bekämpfung der Armut im asiatischen Raum investiert.

Weiters beschließen wir die Verdoppelung der Sonderziehungsrechte beim IWF. Für Österreich bedeutet dies eine Erhöhung von etwa 2,1 Millionen auf 3,9 Millionen; gleichzeitig werden die Quotenanteile zugunsten der Entwicklungsländer verschoben, was für den Österreichanteil ein leichtes Absinken zur Folge hat.

Die wichtigste Finanzquelle des IWF sind die Quoten der Mitgliedsländer, und die be­stimmen auch deren Zugang zu Krediten und deren Stimmrechte. Diese Maßnahme ist eine Folge der Finanzkrise, in der der Bedarf an Krisenkrediten drastisch gestiegen und gleichzeitig aber die Kapazität des IWF stark gesunken ist. In der Folge haben die G 20 im Jahr 2009 Maßnahmen gefordert, die wir heute mit diesen Anträgen umsetzen wollen.

An dieser Stelle sei vielleicht auch darauf hingewiesen, dass der IWF seine Strategie im Zusammenhang mit der Vergabe von Mitteln verändern wird, bei der bisher stets sehr strenge Auflagen erteilt wurden. Neuere Studien haben ergeben, dass der fiskal­politische Multiplikator nicht wie bisher angenommen bei 0,5, sondern bei 0,9 bis 1,7 liegt, und das bedeutet, dass sich jeder eingesparte Euro wesentlich stärker negativ auf die Wirtschaftsentwicklung auswirkt.

Nicht zuletzt beschließen wir eine Änderung des Übereinkommens betreffend die Euro­päischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Damit wird der Aktionsradius der EBRD auf die Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraumes ausgedehnt, und damit wird der wirtschaftliche Fortschritt in diesem Raum unterstützt, was durchaus auch positive Wirkungen auf Wanderungsbewegungen haben kann.

Abschließend halte ich fest, dass die zu beschließenden Anträge nicht nur einen Bei­trag zur internationalen Solidarität bedeuten, sondern vielmehr auch eine Chance für österreichische Unternehmen darstellen, neue Märkte zu erschließen. Beides wollen wir unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.34.40

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für die intensive Debatte zu drei zwar ähnlichen, aber doch unterschiedlichen Tagesordnungspunkten.

 


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